Die Zurich AG bewirbt ihr Produkt Vorsorgeinvest als eine attraktive Verbindung zwischen einer Anlage in Investmentsfonds und dem Schutz einer Versicherung. Der Versicherungsnehmer hat dabei die Möglichkeit, je nach persönlicher Risikobereitschaft, aus unterschiedlichen Fondsanlagen auszuwählen. Während der Laufzeit besteht nach Angaben des Versicherers jederzeit die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Fonds hin- und her zu wechseln. Gegen Ende der Laufzeit besteht außerdem die Möglichkeit, das aufgebaute Fondsvermögen gebührenfrei in einen Rentenfonds umzuschichten, um damit das Risiko von Wertschwankungen zu vermindern. Zusätzlich kann diese fondsgebundene Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gekoppelt werden.

Konditionen und Leistungen

Einzahlungsphase: Kapitaleinzahlungen können entweder durch eine größere Einmalzahlung oder durch regelmäßige Zahlungen erfolgen. Während der Vertragslaufzeit besteht jederzeit die Möglichkeit, weitere einmalige Zuzahlungen zu leisten. Auch Teilauszahlungen des bereits angesparten Kapitals sind jederzeit möglich.

Verfügungsphase: Während der Verfügungsphase hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich sein angespartes Vermögen oder Teile davon auszahlen zu lassen. Dies kann entweder als lebenslange Rentenzahlung, als einmalige Kapitalauszahlung oder durch eine Übertragung der Fondsanteile erfolgen. Der Versicherungsnehmer muss sich zum Abruftermin für eine dieser Möglichkeiten entscheiden. Während der Verfügungsphase besteht weiterhin die Möglichkeit, den Vertrag unverändert weiter zu führen. Auch die Zahlung reduzierter Beiträge oder eine beitragsfreie Führung des Vertrags ist dann möglich. Ein Wechsel zu einer dieser Möglichkeiten ist laut Zurich jeden Monat durchführbar.

Flexible Altersgrenze: Vollendet die versicherte Person das 60. Lebensjahr, treten die Regelungen zur flexiblen Altersgrenze in Kraft. Für den Fall, dass der Vertrag seit mindestens fünf Jahren läuft, kann der Versicherungsnehmer diesen beenden und sich den Rückkaufswert auszahlen lassen. Der sonst übliche Abzug wird in diesem Fall nicht erhoben. Wahlweise besteht auch die Möglichkeit, den Rentenauszahlungstermin vorzuverlegen, sofern die Rente die Höhe der wirtschaftlich vertretbaren monatlichen Mindestrente erreicht.

Garantiemodelle: Zusätzlich zur Fondsanlage kann der Versicherungsnehmer aus zwei Kapitalgarantien wählen. Zum Auszahlungstermin stehen dann mindestens die in der Garantie vereinbarten Beiträge als Auszahlungssumme zur Verfügung. Zusätzlich dazu wird eine Höchststandgarantie angeboten. Diese kann allerdings nur in Verbindung mit dem Fonds DWS FlexPension in Anspruch genommen werden. Dem Versicherungsnehmer wird damit laut Zurich der höchste Kurswert, der während der gesamten Laufzeit erzielt wurde, als Versicherungssumme zugesichert.