Die Versicherung für Theaterbetriebe der Zurich ist eine aus sieben einzelnen Komponenten bestehende Versicherung, die Theaterbetrieben laut Aussage des Anbieters einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Inbegriffen sind Haftpflichtversicherung, Elektronikversicherung, Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Glasversicherung sowie eine Veranstaltungsausfallversicherung. Die Bestandteile und deren Leistungen werden im Folgenden etwas näher beleuchtet.
Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter, welche sich aus dem Betrieb des versicherten Theaters ergeben können.
Elektronikversicherung
Hier sind Anlagen und Geräte der stationären Technik versichert. Darunter fallen beispielsweise Anlagen für Licht und Beschallung. Des Weiteren Kommunikationstechnik, elektronische Bühnentechnik, Steuerungstechnik, Funkmikrofone sowie Büroelektronik.
Gebäudeversicherung
Versicherungsschutz besteht für alle Gebäude, die im Vertrag bezeichnet sind. Grund- und Kellermauern, Einfriedungen sowie Gehweg- und Hofbefestigungen sind nach Angaben des Anbieters mit versichert. Versichert sind Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel sowie Leitungswasser entstehen. Inbegriffen sind dabei auch Schäden, die durch Sprinklerleckage hervorgerufen werden.
Inhaltsversicherung
Abgesichert sind kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen, Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen sowie Lagerbestände. Optional können Schäden an Sachen, die vom Mieter in das Gebäude eingefügt wurden, ebenfalls mit abgesichert werden. Gleiches gilt für Requisiten. Versicherungsschutz besteht bei Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus nach Einbrüchen, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser inkl. Sprinklerleckage verursacht werden.
Betriebsunterbrechung
Entsteht durch einen Sachschaden, welcher durch die Inhaltsversicherung abgedeckt ist, eine Betriebsunterbrechung, werden die fortlaufenden Kosten sowie der entgangene Betriebsgewinn von der Versicherung erstattet.
Glasversicherung
Versichert sind Außen- und Innenscheiben des Theaters. Versicherungsschutz besteht gegen Glasbruch. Eventuell vorhandene Werbeanlagen, etwa Leuchtröhrenanlagen, können auf Wunsch mit versichert werden.
Veranstaltungsausfallversicherung
Abgedeckt sind die Risiken, die zu Änderungen, Abbrüchen oder Ausfällen einer Veranstaltung führen können. Zurich bietet die Veranstaltungsausfallversicherung in fünf unterschiedlichen Varianten an, aus welchen der Versicherungsnehmer die für seine Bedürfnisse geeignetste wählen kann. Je nach Variante unterscheidet sich der Leistungsumfang der Versicherung. Abgesichert werden können Ereignisse, die nachweislich nicht vom Versicherungsnehmer oder den von diesem beauftragten Organisatoren beeinflusst werden können, wie beispielsweise Ausfälle der öffentlichen Stromversorgung. Ebenfalls versichert werden kann das Nichterscheinen versicherter Künstler aufgrund von Unfall, Krankheit oder Tod. Ferner können Schäden, die durch Nichterscheinen von versicherten Künstlern aufgrund von Verkehrsstau, Schneewehen, Fluglotsenstreik oder ähnlichen Ereignissen entstehen, abgesichert werden.