Die Zurich Jagdhaftpflicht ist ein spezielles Versicherungsangebot der Zurich Versicherungsgruppe, das sich an Personen richtet, die einen Waffenschein beantragen oder bereits besitzen und deshalb gesetzlich verpflichtet sind, eine Jagdversicherung abzuschließen.

Versicherte haben in der Zurich Jagdhaftpflicht die Wahl zwischen zwei Varianten, die Sach- und Personenschäden bis 5 Millionen Euro beziehungsweise bis 20 Millionen Euro abdecken. Mit diesen Deckungssummen springt die Zurich Jagdhaftpflicht ein, wenn durch den erlaubten Besitz oder die erlaubte Nutzung einer Waffe Schäden verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Schäden, die auch außerhalb der Jagd durch die Nutzung der Waffe durch Aufbewahrung, Reinigung oder Übungs- und Preisschießen entstehen. Weiterhin deckt die Versicherung vermeintliche Notwehr sowie fahrlässiges Handeln ab – etwa beim Abschießen wildernder Hunde oder Katzen. Der Besitz von Frettchen, Jagdhunden, Beizvögeln wird vom Versicherungsschutz der Zurich Jagdhaftpflicht ebenso eingeschlossen wie die Teilnahme an Hundeprüfungen und Gesellschaftsjagden. Eine Leistung der Zurich Jagdhaftpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherte durch eine illegale oder strafbare Handlung einen Schaden verursacht. Gleichzeitig erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf solche Waffenarten, für dessen Führung und Besitz der Versicherte eine behördliche Erlaubnis besitzt.

Der Versicherungsschutz der Zurich Jagdhaftpflicht erstreckt sich auch auf Schadensfälle, die sich im Ausland ereignen. Dabei springt die Versicherung bis zur Obergrenze ihrer Versicherungssumme auch dann ein, wenn im Ausland ebenfalls eine Jagdhaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, die Deckungssumme der ausländischen Versicherung zur Regulierung des Schadens nicht ausreicht.

Der Kreis der möglichen Versicherten der Zurich Jagdhaftpflicht erstreckt sich auf alle Personenkreise, die professionell oder halbprofessionell mit der Jagd zu tun haben. Dazu gehören neben Jägern unter anderen auch Jagdpächter, Jagdherren, Förster, Jagdaufseher und Falkner.