Zurich bietet verschiedene Haftpflichtversicherungen für Firmen an. Eine dieser Versicherungen ist die Haftpflicht für Hersteller und Handelsbetriebe. Sie sichert Betriebe gegen Haftpflichtrisiken ab, die entstehen, wenn durch Fehler eines Unternehmens Personen zu Schaden kommen. Im folgenden sollen die Leistungen dieses Angebots genauer unter die Lupe genommen werden.

Betriebsstättenrisiko
Versichert sind Schäden, die sich aus dem allgemeinen Betrieb eines Unternehmens ergeben. Des Weiteren besteht Versicherungsschutz gegen betriebs- sowie branchenübliche Risiken. Hierzu gehören die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, eine Bauherren-Haftpflicht bei betriebseigenen Bauvorhaben, der Besitz, das Halten sowie der Gebrauch von Kraftfahrzeugen, die nicht zulassungs- oder versicherungspflichtig sind, sofern sie ausschließlich auf dem Betriebsgrundstück bewegt werden, die Weitervergabe von selbst übernommenen Aufträgen an Subunternehmer sowie die Nutzung von Internet-Technologien. Die Deckungssumme beträgt bei Sachschäden je Versicherungsfall pauschal 3 Millionen Euro, allerdings begrenzt auf 5 Millionen Euro pro Versicherungsjahr. Vermögensschäden sind mit maximal 500000 Euro pro Fall abgesichert, begrenzt auf 1 Million Euro pro Versicherungsjahr.

Mögliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz kann erweitert werden. Folgende Erweiterungen sind möglich: Vermögensschäden, Vertragshaftung, Verletzung von Datenschutzgesetzen, Belegschafts- sowie Besucherhabe, Mietsachschäden, die durch Brand, Explosion, Abwasser oder Leitungswasser entstehen, Mietsachschäden auf geschäftlichen Reisen, erweiterte Mietsachschadendeckung, Tätigkeitsschäden, Schlüsselschäden, Schäden, die beim Be- oder Entladen entstehen, Gewahrsamsschäden an Arbeitsmaschinen und Auslandsschäden. Bei Letzterem bestehen allerdings Einschränkungen. Bei Geschäftsreisen und Messen sowie indirekten Exporten wird nach Angaben des Anbieters weltweiter Versicherungsschutz gewährt. Bei direktem Import besteht Versicherungsschutz weltweit mit Ausnahme der USA und Kanada. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf drei Jahre wird von der Zurich Versicherung ebenfalls angeboten. Bei einigen dieser Erweiterungen wird ein Selbstbehalt fällig.

Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung
Es besteht Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Umwelteinwirkungen eines versicherten Betriebes verursacht werden. Eingeschlossen sind hier nach Aussage des Anbieters auch Vermögensschäden, die sich aus der Verletzung von Aneignungsrechten, wasserrechtlichen Benutzungsbefugnissen oder –rechten sowie durch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergeben. Entstehen durch das Unternehmen oder dessen Tätigkeiten Schäden an der geschützten Natur, besteht durch die Umweltschadensversicherung Versicherungsschutz. In der Umwelthaftpflicht beträgt die Versicherungssumme 3 Millionen Euro pro Versicherungsfall und –jahr.

Absicherung gegen private Haftpflichtrisiken
Abhängig von der Rechtsform des Betriebs sind der Inhaber sowie Mitglieder der Geschäftsleitung unter Umständen im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung auch privat haftpflichtversichert.