Jeder ambitionierte Hobby-Fotograf kennt das Problem: Was tun, wenn die teils sündhaft teure Ausrüstung auf einer Reise durch einen Unfall beschädigt oder bei einem Einbruch im eigenen Wohnbereich entwendet wird, während man schläft oder unterwegs ist? In die Deckungsbereiche der meisten Versicherungen fallen Fotokameras und Videogeräte nur bedingt oder auch gar nicht. Tritt dann ein Schadensfall ohne adäquate Absicherung ein, kann es sich oftmals um Schäden von durchaus mehreren Tausend Euro handeln.

Um seine wertvollen Foto- oder Videogeräte gegen solche Risiken rundum absichern zu können, bieten einige Versicherer spezielle Versicherungsverträge für Privatpersonen an, wie zum Beispiel der Zurich-Konzern mit der Zurich Fotoapparateversicherung. Im Rahmen dieses Tarifs leistet Zurich Ersatz bei Beschädigung oder Verlust durch höhere Gewalt, Blitzschläge, Feuer, Explosionen und Wasserschäden. Auch Schäden, die während dem Transport im Auto oder in anderen Verkehrsmitteln entstehen, sind durch die Zurich Fotoapparateversicherung abgedeckt. Der Versicherer verspricht zudem auch Ersatz bei Verlust durch Raub, Einbruch und Diebstahl der versicherten Geräte (vgl. Fotoapparateversicherung).

Zurich Fotoapparate-Versicherung (Screenshot https://www.zurich.de/de-de/privatkunden/reise-und-freizeit/freizeit-versicherungen/fotoapparate-versicherung am 21.07.2016)

Zurich Fotoapparate-Versicherung (Screenshot https://www.zurich.de/de-de/privatkunden/reise-und-freizeit/freizeit-versicherungen/fotoapparate-versicherung am 21.07.2016)

Leistungen der Zurich Fotoapparate-Versicherung

Die vertraglich versicherten Gegenstände in der Zurich Fotoapparateversicherung umfassen alle Fotokameras, die ausschließlich privat genutzt werden, sowie Schmalfilmkameras und mobile Videogeräte, wie zum Beispiel digitale Camcorder und dergleichen. Zudem ist auch das gesamte, zur Ausrüstung gehörende Zubehör, wie Stative, Etuis, Taschen, Objektive und Blenden, versichert. Darüber hinaus sind nach Angaben des Versicherers auch Speichermedien wie Filme, Blitzlampen, Platten, Kassetten und sonstige Medien – zum Wiederbeschaffungswert – mitversichert. Für alle Foto- und Videogeräte gilt zu beachten: Im Schadensfall wird immer der Zeitwert ersetzt, nicht der Neuwert.

Versichert sind die Foto- und Videogeräte während der Benutzung durch den Versicherungsnehmer selbst, als auch durch Dritte, sowie während der Lagerung und dem Transport. Der Versicherungsschutz der Zurich Fotoapparateversicherung gilt grundsätzlich am ständigen Wohnsitz, sowie gegebenenfalls am Zweitwohnsitz, soweit dieser durchgehend bewohnt ist. Auf Reisen hat der Versicherungsschutz standardmäßig in Deutschland Gültigkeit, sowie innerhalb des europäischen Auslands. Zurich bietet gegen Aufpreis auch einen weltweiten Schutz für die Fotoapparateversicherung an. Ebenso ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz durch eine besondere Vereinbarung möglich, bei dem die Geräte in anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen, wie zum Beispiel in Ateliers, versichert sind.