Der Versicherer Zurich bietet im Rahmen seiner technischen Versicherungen auch eine Elektronikversicherung an. Diese richtet sich an Unternehmen und Firmen und versichert Anlagen und Geräte gegen Schäden, Diebstahl sowie, im bestimmten Fällen, gegen die dadurch entstehenden Folgekosten.
Zurich verspricht einen umfassenden Versicherungsschutz für elektronische Geräte. Angaben des Versicherers zufolge bieten andere Versicherungsformen, wie etwa Einbruchdiebstahl-, Feuer und Leitungswasserversicherungen zwar auch einen gewissen Schutz gegen Schäden an elektronischen Anlagen, allerdings sind die zu versichernden Schäden hier normalerweise genau definiert. Die Zurich Elektronikversicherung weist dagegen nach Anbieterangaben eine Allgefahrendeckung auf. Somit sind alle Gefahren aus den Bereichen Zerstörung und Beschädigung durch unvorhergesehene Ereignisse mitversichert. Ausnahmen müssen ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen genannt sein.
Leistungen und Details der Zurich Elektronikversicherung
Der Kreis der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherten ist auf folgende Gruppen beschränkt: Eigentümer der Geräte sowie deren Betreiber, Leasing-Nehmer und Leasing-Geber sowie Mieter, Entleiher und Verwahrer von elektronischen Geräten oder Anlagen. Der Anbieter verspricht einen auf den jeweiligen Versicherungsnehmer zugeschnittenen Versicherungsschutz. Außerdem wirbt der Anbieter damit, dass das unternehmerische Risiko minimiert wird, da die Bildung von unsicheren Rückstellungen für eventuell auftretende Schäden vermieden werden kann. Die Regulierung im Schadensfall erfolgt nach Angaben der Zurich schnell und kompetent. Dadurch sollen betriebliche Ausfälle minimiert werden.
Versichert werden sowohl stationär als auch beweglich eingesetzte Geräte und Anlagen aus den Bereichen Büro-, Informations-, Kommunikations- und Medientechnik, der Medizintechnik, Mess-, Prüf-, Sicherungs-, Melde- und Überwachungstechnik, der Verkehrstechnik sowie der Satz- und Reprotechnik.
Versichert sind Schäden, die durch Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Plünderung entstanden sind. Durch Brand, Blitzschlag, Explosionen sowie Implosionen entstandene Schäden sind ebenso versichert wie durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit verursachte Schäden. Auch Schäden, die durch Vorsatz Dritter oder Fahrlässigkeit entstanden sind, sind laut Anbieter mitversichert. Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingte Alterung oder Abnutzung, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Erdbeben und deren Folgen, Kriege, Bürgerkriege und innere Unruhen oder Kernenergie entstehen.
Darüber hinaus bietet Zurich Zusatzversicherungen an, die für eventuell entstehende Schadennebenkosten aufkommen, wie etwa Aufräum- oder Entsorgungskosten oder das Bereitstellen eines Provisoriums.