Mit der Bestattungsvorsorge der Zurich Gruppe soll die wunschgemäße Gestaltung und finanzielle Absicherung der eigenen Beerdigung möglich sein. Die Bestattungsvorsorge kann unabhängig vom Gesundheitszustand abgeschlossen werden, das Höchsteintrittsalter beträgt jedoch 85 Jahre. Die Organisation und Bestattung übernimmt die Ahorn AG.

Es kann zwischen den Vorsorgemodellen Basis (3000 €), Standard (4500 €), Tradition (6000 €) und Prestige (7500 €) gewählt werden.

Bei allen Varianten umfasst das Leistungsangebot:

• persönliche Beratung und Betreuung
• Organisation, Erledigung von Behördengängen und aller Formalitäten
• Überführung und Einbettung
• Kostenübernahme für Rückholung bei Tod im Ausland
• Sarg oder Urne mit Blumenschmuck
• freie Wahl zwischen Erd- und Feuerbestattung
• Abschiednahme im engsten Familienkreis, Blumendekoration sowie Trauerkarten
• detaillierte Kostenabrechnung, eventuell auch Auszahlung von Restbeträgen an Angehörige

Die Grabstätte besteht beim Basismodell in einem einfachen Reihengrab oder einer anonymen Grabstätte. Ein Reihengrab gehört zu den Leistungen der Standardvariante. Die Modelle Tradition und Prestige umfassen die freie Wahl der Grabstätte.

Des Weiteren werden Gebühren für Grabstelle, Kremation und Urkunden bis zu den Höchstbeträgen von 500 € bei Basis, 1000 € bei Standard, 1500 € bei Tradition und 2000 € bei Prestige übernommen.

Die Kosten für eine kleine Trauerfeier werden in der Standardvariante, eine traditionelle Trauerfeier bei Tradition und eine große Trauerfeier bei Prestige übernommen. Das Basismodell umfasst keine Kostenübernahme einer Trauerfeier.

Eine Seebestattung ist ab dem Standardmodell möglich. Die Kosten für die Begleitung der Seebestattung durch bis zu 10 Angehörige werden jedoch nur bei den Varianten Tradition und Prestige getragen.

Zum Leistungsangebot des Vorsorgemodells Prestige gehört zudem die Übernahme von maximal 750 € für einen Grabstein.

Der Versicherte erlangt den vollen Versicherungsschutz durch die Bestattungsvorsorge bei einer Einmalzahlung der Kosten ab dem 7. Versicherungsmonat, bei monatlicher Zahlung nach 18 Monaten.