Schäden, die beim Bau oder Umbau eines Hauses entstehen können, können unter Umständen die gesamte Baufinanzierung gefährden. Eine Absicherung gegen dieses Risiko ist deshalb sinnvoll. Die Zurich Versicherungsgesellschaft bietet für diesen Zweck eine Bauleistungsversicherung an. Diese ist, Anbieterangaben zufolge, eine Versicherung, die speziell für den Neu- oder Umbau von Ein- und Mehrfamilienhäusern geeignet ist. Auch das Aufstocken solcher Häuser fällt unter den Versicherungsschutz.

Leistungen der Versicherung

Versicherungsschutz besteht bei unvorhergesehenen Zerstörungen oder Beschädigungen an den versicherten Gebäuden während der gesamten Bauzeit. Abgesichert sind Schäden, die durch Elementarereignisse, wie beispielsweise Sturm, entstehen. Des weiteren besteht ein Versicherungsschutz gegen Beschädigungen, die durch Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers entstehen. Darunter fällt etwa unsachgemäßes Vorgehen der Arbeiter. Auch durch Unachtsamkeit oder Ungeschicklichkeit von Arbeitern oder durch Ausführungsfehler entstandene Schäden sind laut Angaben des Versicherungsunternehmens abgedeckt. Beschädigungen, die durch fremde Personen verursacht werden, fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz.

Erweiterter Versicherungsschutz

Einige Risiken sind Anbieterangaben zufolge zusätzlich abgesichert. Schäden, die durch Sturm oder Leitungswasser an schon fertiggestellten Gebäudeteilen entstehen, sind ebenso versichert, wie Verluste, die durch den Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen auftreten. Schadensuchkosten und zusätzliche Aufräumkosten sowie Bodenmassen und Baugrund sind nach Angaben des Versicherers bis zu einer Höhe von 10000 Euro prämienfrei mitversichert.

Der Transport von Werkzeugen und Baumaterialien ist bis zu einem Wert von 1500 Euro mitversichert. Zu beachten ist hier allerdings, dass nur Transporte im eigenen Pkw versichert sind. Zurich leistet eigenen Angaben zufolge für Schäden, die durch Unfall oder eindringendes Wasser entstanden sind.

Feuerrohbauversicherung

Es besteht die Möglichkeit über die Wohngebäudeversicherung eine beitragsfreie Feuerrohbauversicherung zu beantragen. Deren Dauer beträgt maximal ein Jahr und sie ist nur für nicht bezugsfähige Gebäude gültig.

Berechnung des Versicherungsbeitrages

Der Versicherungsbeitrag berechnet sich nach der Größe der Wohnfläche. Hierzu werden die Grundflächen der Wohnungen sowie von Hobbyräumen, Wintergärten oder sonstigen auszubauenden Gebäudeteilen herangezogen. Von der Berechnung ausgenommen sind Balkone, Treppen, nicht ausgebaute Speicher- oder Kellerräume sowie Terrassen und Loggien. Kellerräume, die ausgebaut werden, werden mit 1/10 der Grundfläche bewertet.