Die Zürich Versicherung bietet neben einer großen Auswahl an Versicherungen auch Autoversicherungen an. Man kann zwischen den Paketen Kfz-Basis und Kfz-Top wählen. Bei der Versicherung Kfz-Basis verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, im Falle eines Unfalles innerhalb Deutschlands die Reparatur in einer durch den Versicherer benannten Partnerwerkstatt durchführen zu lassen. Neben einem Hol- und Bring-Service, der Fahrzeugreinigung und einem Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparaturmaßnahmen werden auf die durchgeführten Reparaturarbeiten drei Jahre Garantie gewährt. Eine Kfz-Umweltschadenversicherung ist ebenso Bestandteil von Kfz-Basis wie auch die Mallorca-Police, die einem notwendigen Schutz als Fahrer eines im Ausland gemieteten PKW´s bietet.

Der Tarif Kfz-Basis hat seinen Geltungsbereich in Deutschland, Europa und den außereuropäischen Gebieten, die dem Geltungsbereich der EU zuzuordnen sind. Die Deckungssumme liegt bei 100 Millionen Euro pauschal, bei Personenschäden werden pro Person und Schadenfall maximal 8 Millionen Euro erstattet.

Im Gegensatz zum Tarif Kfz Basis bietet der Tarif Kfz-Top umfangreichere Versicherungsleistungen. So ist beispielsweise eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf weitere Länder auf Anfrage möglich. Die Deckungssumme für Personenschäden beträgt bei dem Tarif Kfz Top maximal 12 Millionen pro Person und Schadenfall. Als Neuheit wird die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit angeboten. Wer unverschuldet arbeitslos wird, kann bis zu einem halben Jahr von der Beitragszahlung freigestellt werden. Ein weiteres Highlight dieses Tarifes ist der Auslandsschadenschutz. Erleidet der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Personen im europäischen Ausland einen Unfall, ersetzt die Zürich Versicherung den Schaden, wenn der Unfallgegner Schuld hat oder haftet. Dieser Baustein ist im Kfz Top-Tarif enthalten, kann aber gegen Beitragsminderung ausgeschlossen werden.

Als Zusatzbaustein kann der Rabattschutz mit beantragt werden. Bleibt es bei einem Schaden pro Kalenderjahr erfolgt im Folgejahr keine Rückstufung, wenn der Vertrag mindesten in Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft ist, keine Schäden innerhalb der letzten 12 Monate vor Vertragsabschluss vorlagen und der Versicherungsnehmer mindestens 23 Jahre alt ist. Der Fahrerunfallschutz sorgt für eine Entschädigung für den Fahrer bei selbst verschuldetem Unfall.