Ob Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie – der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren immer weiter reduziert. Der Grund liegt in den jeweiligen Gesundheitsreformen des Gesetzgebers, der das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen festlegt. Gerade im dentalen Bereich sind viele Maßnahmen sehr teuer, eine Einschränkung der Kostenübernahmen macht damit für eine Krankenkasse eine nennenswerte Größenordnung aus. In Anbetracht leerer Kassen der gesetzlichen Versicherungen schien der dentale Bereich einen validen Ansatzpunkt für Kosteneinsparungen zu bieten.
Als einzelner Versicherter hat man auf diese Entscheidungen keinerlei Einfluss. Es bleiben damit nur zwei Möglichkeiten – entweder trägt man den Teil, den die gesetzlichen Kassen im dentalen Bereich nicht übernehmen, aus eigener Tasche, oder man entscheidet sich für eine ergänzende private Zahnversicherung. Da die Kosten für zahnärztliche Leistungen je nach Maßnahme sehr hoch sein und eine fünfstellige Größenordnung ausmachen können, ist vielen Versicherten die Übernahme aus eigener Tasche nicht möglich. Möchte man auf hochwertige Zahnleistungen nicht verzichten, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen und ästhetisch aussehen, bleibt nur der Abschluss einer zusätzlichen privaten Zahnversicherung. Hier ist die klassische Zahnzusatzversicherung von der reinen Zahnersatzversicherung zu unterscheiden. In Abhängigkeit von den Wünschen des Versicherten kommt eine umfangreiche Zahnzusatzversicherung oder lediglich eine Zahnersatzversicherung in Frage.
Zahnzusatzversicherung bietet häufig umfassende Leistungen, auch über Zahnersatz hinaus
Die Zahnzusatzversicherung deckt das gesamte Spektrum dentaler Leistungen ab. Dazu gehört der Bereich Zahnbehandlung ebenso wie Maßnahmen für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Bei der Zahnbehandlung sollte auch die professionelle Zahnreinigung als prophylaktische Maßnahme eingeschlossen sein. Zum Zahnersatz zählen üblicherweise Inlays, Kronen, Brücken und Implantate, wobei gerade Inlays bei einigen Gesellschaften sogar als Zahnbehandlung gewertet werden. Zu den kieferorthopädischen Leistungen gehört üblicherweise eine Spangenbehandlung im Erwachsenenalter. Eine reine kosmetische Maßnahme wie die Verblendung mit Lumineers wird in der Regel auch von einer Zahnzusatzversicherung nicht übernommen, das Spektrum der medizinisch notwendigen Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist allerdings recht weit gefasst. Als Versicherter kann man mit einer guten Zahnzusatzversicherung durchaus auf höhere Kostenerstattungen im gesamten dentalen Bereich vertrauen. Sie belaufen sich meist auf 30 bis 50 Prozent der gesamten Behandlungskosten. Kommt noch ein Ansatz von 50 Prozent aus der gesetzlichen Krankenversicherung hinzu, kann man sich als Versicherter durchaus auf eine solide und ästhetische Leistung im dentalen Bereich verlassen, ohne allzu sehr in die eigene Tasche greifen zu müssen.
Zahnersatzversicherung fokussiert auf den reinen Zahnersatz
Versicherungen für Zahnersatz dagegen decken nur Maßnahmen ab, die bestehende Zahnsubstanz zu ersetzen. Zwar kann gerade dieser Bereich eine maßgebliche Größenordnung ausmachen, doch auch eine Zahnbehandlung oder gar die Kieferorthopädie können im Einzelfall durchaus medizinisch von Bedeutung sein und sind dann vom Versicherten selbst zu zahlen.