Bei einer Zahnprophylaxe-Versicherung handelt es sich um eine private Zahnzusatzversicherung, welche anfallende Kosten für Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung und aufwendige Zahnbehandlungen abdecken soll. Diese speziellen Zahnzusatzversicherungen werden gewöhnlich für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten.

Der Leistungsumfang einer entsprechenden Zahnzusatzversicherung beinhaltet unter anderem die vollständige Kostenerstattung für Zahnprophylaxemaßnahmen, wie z.B. Fissurenversiegelung, Fluoridierung, Erstellung eines Mundhygienestatus, Kariesdiagnostik und eines Speicheltests zur Keimbestimmung. Des Weiteren wird für zwei professionelle Zahnreinigungen pro Jahr gewöhnlich jeweils ein Betrag von bis zu 50 Euro erstattet. Bei einigen Versicherungsunternehmen ist der Höchstbetrag auch auf insgesamt 100 Euro jährlich begrenzt, unabhängig von der Anzahl der Zahnreinigungen. Zudem werden auch verschiedene Aufwendungen für Zahnbehandlungen übernommen. Grundsätzlich wird hierbei der nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibende Betrag geleistet. Erfolgt durch die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung für eine versicherte Zahnbehandlung, wird meist ein Anteil von 80 % der Kosten durch die Zahnzusatzversicherung getragen. So leistet die Zahnprophylaxe-Versicherung auch für allgemeine und chirurgische Zahnbehandlungsmaßnahmen sowie für konservierende Leistungen. Hierzu zählen z.B. auch Kunststofffüllungen, welche gewöhnlich bei einer Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz nicht erstattungsfähig sind. Inlays oder Kronen sind bei der Zahnprophylaxe-Versicherung jedoch aus dem Leistungsumfang ausgeschlossen. Diese Leistungen können bei vielen Versicherungsunternehmen mit einer separaten Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz abgesichert werden. Des Weiteren werden mit einer Zahnprophylaxe-Versicherung auch Kosten für parodontologische Leistungen und zahnärztliche Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut erstattet.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages für eine Zahnzusatzversicherung für Zahnprophylaxe ist unter anderem vom bestehenden Zahnzustand und dem Alter des Versicherungsnehmers bei Versicherungsbeginn abhängig. Gewöhnlich sind je nach Altersgruppe unterschiedliche Beiträge zu zahlen, wodurch mit zunehmendem Alter des Versicherungsnehmers eine höhere Prämie zu leisten ist. Vielfach werben die Versicherungsunternehmen jedoch mit monatlichen Beiträgen unter 10 Euro pro Person.

Zahnzusatzversicherungen für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung werden z.B. von der Gothaer Versicherung mit dem Tarif MediProphy oder der ERGO Versicherungsgruppe mit dem Tarif Optident O1D angeboten.