Jede Zahnarztpraxis hat einen eigenen Kostenkatalog, beruhend auf Vorlagen, die jeder Patient einsehen kann. Die Zahnlaborkosten werden von den Ärzten an die Patienten weitergeleitet, wobei die Berechnung derselben, je nach zahntechnischem Labor auf unterschiedlicher Basis erfolgt. Während sich die zahnärztlichen Praxen auf einen Abrechnungskatalog festlegen konnten, werden bei Zahnlaboren zwei verschiedene Kostenkataloge bei der Berechnung zu Grunde gelegt.

Worauf gründet sich die Abrechnung der Zahnlaborkosten?

Unterschieden wird zwischen dem Bundeseinheitlichen Verzeichnis zahntechnischer Leistungen, kurz BEL, und der Bundeseinheitlichen Benennungsliste für zahntechnische Leistungen, kurz BEB. Das BEL nennt gesetzlich verordnete Höchstpreise und zahntechnische Leistungen, die hinsichtlich der Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten notwendig oder ausreichend sind. Die Höchstpreise werden im Rahmen der Kassenbehandlung gemäß Sozialgesetzbuch Satzung angewendet und garantieren die Beitragsstabilität innerhalb der Sozialversicherung.

In der BEB hingegen werden diejenigen Leistungen genauer aufgeschlüsselt, die im Rahmen einer privatärztlichen Zahnbehandlung abgerechnet werden sollen, und entsprechend die Anforderungen und Wünsche gegenüber zahntechnischen Laborarbeiten katalogisieren. Grundsätzlich orientiert sich die Preisbemessung, die das Praxislabor oder Zahnlabor anwendet, an durchschnittlichen Zeiten und Kostensätzen, die anhand betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte ermittelt werden. Damit ist die BEB als Grundlage zur Berechnung privatzahnärztlicher Leistungen anzusehen. Die durchschnittlichen Kosten, die ein Zahnlabor für seine Leistungen gemäß BEB verlangt, sind in aller Regel relativ hoch.

BEB / BEL im Vergleich

Vergleicht man die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen mit dem Bundeseinheitlichen Verzeichnis zahntechnischer Leistungen, so fällt auf, dass bei der BEB prinzipiell aufwendiger und ausführlicher gearbeitet wird. Entsprechend sind aber auch die Kosten höher, als bei den zahntechnischen Leistungen, mit der gesetzlich versicherte Patienten bedacht werden.

Wie viel die Krankenkasse von den Kosten für die zahntechnischen Arbeiten übernimmt, ist unterschiedlich, die Erstattungskosten für die Zahnlaborrechnung können zwischen fünfzig und hundert Prozent schwanken – entscheidend ist der mit der Krankenkasse vereinbarte Prozentsatz für den Zahnersatz. Entsprechend ist es vor allem für gesetzlich versicherte Patienten, genauso jedoch für Privatpatienten, wichtig, sich im Vorfeld nicht nur über den Verlauf der Behandlung, sondern auch über die Eigenbeteiligung bzw. die Zahnlaborkosten zu informieren. Neben einem Kostenvoranschlag seitens des Zahnarztes bzw. dem Heil- und Kostenplan, macht auch immer ein Kostenvoranschlag des Zahnlabors Sinn, in dem nicht nur die Laborkosten, sondern auch die Materialkosten aufgeführt werden.

Statistik

Die deutsche Medizintechnik-Industrie macht einen großen Teil ihres Geschäfts bzw. ihrer Produktion im Bereich der Dentaltechnik (Quelle: STATISTA / Hoffmann et al)

Die deutsche Medizintechnik-Industrie macht einen großen Teil ihres Geschäfts bzw. ihrer Produktion im Bereich der Dentaltechnik (Quelle: STATISTA / Hoffmann et al)