Yachting24 ist ein Versicherer, der sich auf Yachtversicherungen spezialisiert hat. Dabei ist zu beachten, dass der Anbieter auf jegliche persönliche Beratung verzichtet und seine Produkte nur online vertreibt. Der Vertragsabschluss ist somit sofort möglich. Änderungen am Vertrag sind jederzeit und überall durchführbar. Eine Kündigung des Vertrags ist nach Ablauf eines Jahres jederzeit möglich.

Voraussetzungen

Boote können nur unter bestimmten Voraussetzungen bei Yachting24 versichert werden. Das Boot muss ein Serienschiff und nicht älter als 40 Jahre sein. Einige Bootstypen dürfen ein Alter von fünf Jahren nicht überschritten haben, beispielsweise Schlauchboote. Der Rumpf des Bootes darf nicht aus Ferrozement oder Holz bestehen und der Zeitwert des Bootes darf maximal 150.000 Euro betragen. Außerdem muss das Boot unter deutscher oder österreichischer Flagge fahren.

Fahrtgebiete

Versicherungsschutz wird in verschiedenen Fahrtgebieten angeboten. Anhand dieser Fahrtgebiete berechnet sich die zu zahlende Versicherungsprämie. Das Fahrtgebiet Binnen beinhaltet europäische Binnengewässer und Flüsse. Mündungsgebiete zählen bis zur gedachten Fortführung der Küstenlinie zu diesem Fahrtgebiet. Das Fahrtgebiet Binnen ist in sämtlichen anderen Fahrtgebieten inbegriffen. Das Fahrtgebiet Ostsee erstreckt sich auf die Gewässer der Ostsee einschließlich Skagerrak und Kattegat. Das Fahrtgebiet Nord- und Ostsee beinhaltet neben den Gewässern der Ostsee, die Gewässer der Nordsee. Das Fahrtgebiet Mittelmeer erstreckt sich auf die europäischen Küstengewässer am Mittelmeer und die türkische Mittelmeerküste. Die Entfernung von den Küstenlinien darf dabei maximal 200 Seemeilen betragen. Das Fahrtgebiet Europa beinhaltet sämtliche europäischen Küstengewässer sowie die türkische Mittelmeerküste. Die Entfernung von den Küstenlinien darf dabei ebenfalls maximal 200 Seemeilen betragen.

Angebotene Versicherungen

  • Yachtkaskoversicherung: Abgesichert sind Boot, Maschinenanlage, Beiboot, Ausrüstung, Inventar und Zubehör. Abgedeckt sind Teilschäden oder der Totalverlust des eigenen Bootes. Wertanpassungen sind jederzeit möglich.
  • Yachthaftpflichtversicherung: Versichert sind Boot, Eigner, Crew, Skipper sowie Gäste gegen Schadenersatzforderungen Dritter, die durch ein Schadereignis, welches in Zusammenhang mit dem Gebrauch und Besitz des versicherten Bootes steht, erhoben werden.
  • Yachtinsassenunfallversicherung: Abgesichert sind Todes- und Invaliditätsfälle, die nach Unfällen auftreten, welche durch Lenken oder Benutzen des versicherten Bootes verursacht wurden. Abgesichert sind Eigner, Crew, Skipper und Gäste.
  • Yachttotalverlustversicherung: Abgesichert ist der Totalverlust bzw. der konstruktive Totalverlust des versicherten Bootes. Zu beachten ist, dass Teilschäden nicht ersetzt werden.