Bei der WWK Rente classic handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung. Der Versicherungsnehmer hat zu Beginn de Rentenzeit die Wahl zwischen einer garantierten lebenslangen Rentenzahlung oder der Auszahlung seines Kapitals. Um das Risiko am Kapitalmarkt zu senken, unterliegen die Sparbeiträge einer garantierten Verzinsung. Die Kombination aus Lebens- und Rentenversicherung ist ein äußerst flexibles Modell mit einer Ansparzeit und einer Rentenzeit, in der über das eingezahlte Kapital verfügt werden kann. In dieser Zeit ist die Zahlung der Beiträge unter gewissen Voraussetzungen auch weiterhin möglich.

In der Anspar- und in der Rentenzeit stehen verschiedene Todesfallmodelle zur Verfügung. In der Ansparphase kann zwischen einer Rückzahlung der Beiträge, einem konstanten Todesfallschutz und einer linear fallenden Todesfallsumme gewählt werden. Die fallende Todesfallsumme bietet den Vorteil einer höheren Rente, was laut WWK besonders für Singles interessant ist. In der Rentenzeit kann zwischen der individuellen und der natürlichen Rentengarantiezeit gewählt werden. Bei der natürlichen Rentengarantiezeit erfolgt die Rentenzahlung so lange, wie gespartes Kapital vorhanden ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Restkapitalisierung, bei der das angesparte Kapital abzüglich gezahlter Renten ausgezahlt wird. Außerdem können als Todesfallmodelle in der Rentenzeit eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung oder eine linear fallende Todesfallsumme vereinbart werden.

Das Mindesteintrittsalter beträgt 7 Jahre, das Höchsteintrittsalter 78 Jahre. Die Mindesterlebendfallsumme liegt bei 5.000 Euro. Als Mindestrente sind 50 Euro vorgesehen. Bei Zahlung eines Einmalbeitrags muss dieser mindestens 5.000 Euro betragen. Bei einer laufenden Beitragszahlung kann die Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Die Mindestbeiträge liegen entsprechend bei 25 Euro, 75 Euro, 150 Euro oder 300 Euro.

Eine Nachversicherungsgarantie ohne wiederholte Gesundheitsprüfung besteht für die versicherte Person bei Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, bestandener Ausbildung oder Studium, Erlangen eines akademischen Titels oder Gründung einer selbständigen Existenz.

Eine Todesfallsumme von höchstens 40.000 Euro kann im Rahmen von 5 Jahren abgeschlossen werden, wenn die versicherte Person nicht älter als 45 Jahre ist. Eine Dynamik bis 10 Prozent kann in der Grundphase eingeschlossen werden.