Die WWK-Versicherungen wurden 1884 von Anton Löweneck als „Witwen- und Waisen-Unterstützungscassa des Bayerischen Verkehrsbeamten-Verein“ (WWUK) gegründet. Nach eigenen Angaben gehört das Unternehmen aus München heute zu den leistungsfähigen Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die WWK die selbständige BioRisk Berufsunfähigkeitsversicherung und die BioRisk Zusatzversicherung an. Innerhalb der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung stehen die vier Produkte Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort, Berufsunfähigkeitsversicherung Basis, Erwerbsunfähigkeitsversicherung Komfort sowie Grundfähigkeitsversicherung Komfort zu Verfügung.
Im Bereich der Zusatzversicherung gibt es entsprechend die Produkte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Komfort und Basis, Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung Komfort sowie Grundfähigkeitszusatzversicherung Komfort. Die Zusatzversicherungen können mit unterschiedlichen Produkten der Renteversicherung abgeschlossen werden, wie z.B. der BasisRente, der Rente classic oder den FondsRenten.
Zu den Leistungen der Zusatzversicherungen gehören im Versicherungsfall die Zahlung einer Rente bzw. die Zahlung einer Rente und einer Einmalzahlung. Dabei beträgt die Mindestrente 300 Euro und die Höchstrente 5.000 Euro. Die Leistungs- bzw. Versicherungsdauer endet mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres.
Der Komfort-Tarif der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung kann ab dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden. Das Höchsteintrittsalter beträgt 55 Jahre. Zu seinen Leistungen gehören einen Mindestrente von 300 Euro und eine Höchstrente von 5.000 Euro, jedoch maximal 60 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens in den letzten 3 Jahren. Optional kann eine Einmalzahlung von 5.000 Euro erfolgen.
Die Karenzzeiten können 0, 6, 12, 18 oder 24 Monate betragen. Eine Nachversicherung ist ohne erneute Gesundheitsprüfung im Fall der Volljährigkeit, bei Heirat sowie Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, bei Geburt oder Adoption eines Kindes, bei der Gründung einer selbständigen Existenz oder dem Erreichen eines akademischen Titels möglich. Die Monatsrente der Nachversicherungen beträgt in den ersten 5 Jahren maximal 100 Prozent der anfänglich vereinbarten Rente.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist weltweit ohne eine zeitliche Begrenzung gültig. Im Rahmen des Komfort-Schutzes verzichtet die WWK auf die abstrakte Verweisung, d.h. die versicherte Person kann auf keinen anderen Beruf als den zuletzt ausgeübten verwiesen werden.
Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer lebenslangen Zahlung der Rente.
Die Dynamik kann bei diesem Tarif ebenfalls eingeschlossen werden, um die Versicherung an den erhöhten Vorsorgebedarf anzupassen.