Die Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort der WWK Versicherungen soll im Fall einer Berufsunfähigkeit der Absicherung eines aktuell ausgeübten Berufs dienen. Nach Angaben der WWK ist diese Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders günstig für Akademiker.
Ein Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung kann in einem Alter von 15 bis 55 Jahren erfolgen, wobei das Höchstalter der versicherten Person bei Ablauf der Versicherungsdauer auf 67 Jahre festgelegt ist. Die Mindestlaufzeit der Versicherung beträgt 5 Jahre.
Versicherbar ist eine monatliche Rente von mindestens 300 Euro und höchstens 5.000 Euro bzw. maximal 60 % des durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommens der letzten 3 Jahre. Die monatliche Höchstrente ist zudem für Schüler auf maximal 500 Euro, für Studenten auf 1.250 Euro und für Auszubildende oder Haufrauen auf 1.000 Euro begrenzt.
Weiter beinhaltet der Leistungsumfang der Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort:
• Verzicht auf abstraktes Verweisungsrecht (keine Verweisung auf anderen Beruf bei Berufsunfähigkeit)
• weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
• lebenslange Rentenzahlung unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch bei Pflegebedürftigkeit
• zusätzliche Einmalzahlung von 5.000 Euro im Leistungsfall wählbar
• Beginn der Rentenzahlung kann selbst bestimmt werden (wählbare Karenzzeiten: 0,6,12,18,24 Monate)
• Dynamik von 1-6% (bei Renten über 1.500 Euro pro Monat bis 3 %) möglich, welche den Versicherungsschutz an den Vorsorgebedarf anpasst, oder
• Rentensteigerung, womit eine Erhöhung der monatlichen Rente zur Inflationsanpassung festgelegt wird, wählbar
Zudem besteht eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Lebensereignissen, wie z.B. Heirat, Geburt eine Kindes, Erhöhung des Bruttojahresgehalts oder Kauf und Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie. Hierbei kann die versicherte Monatsrente der Nachversicherung zwischen 25 und 300 Euro betragen. Jedoch ist die Monatsrente aller Nachversicherungen in den ersten 5 Jahren auf maximal 600 Euro bzw. insgesamt 100 % der ursprünglich vereinbarten Rente begrenzt.