Als Eigentümer oder Mieter von Wohnungen kann man in verschiedene Situationen verwickelt werden, die es notwendig machen, einen Anwalt aufzusuchen. Als Beispiele hierzu seinen Nachbarschaftsstreitigkeiten zu nennen, aber auch wenn Mieter nicht mehr bezahlen oder aber der Vermieter unberechtigt kündigt, können vielfach diese Auseinandersetzungen nicht privat geklärt werden. Vielfach müssen derartige Streitigkeiten heute anwaltlich geklärt werden, da die Parteien nicht bereit sind, aufeinander zuzugehen. Doch wenn ein Anwalt zu Rate gezogen wird, entstehen schnell hohe Kosten, die sich am jeweiligen Streitwert orientieren. Muss der Fall gar vor Gericht verhandelt werden, steigen die Kosten schnell auf mehrere tausend Euro.

Um sich vor derartigen Risiken zu schützen und Streitfälle bei Bedarf vor Gericht zu klären, bieten die Versicherungen die WuG-Rechtsschutzversicherung an. Diese Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz tritt ein, wenn Mieter oder Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken mit ihren jeweiligen Mieter, Pächtern oder den Nachbarn in Streit geraten und diese nicht anderweitig geklärt werden können.

Es gibt zahlreiche Fälle für den Einsatz einer WuG Rechtsschutz. So kann sie eingesetzt werden, wenn Nachbarn die Bebauungsgrenzen nicht einhalten und trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bereit sind, Änderungen vorzunehmen. Auch dann, wenn Mieter die geforderte Miete nicht pünktlich bezahlen und trotz Aufforderung die Zahlungstermine verstreichen lassen, kann ein Anwalt zu Rate gezogen werden, um die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Auch bei einer nicht nachvollziehbaren Nebenkostenabrechnung, notwendigen Reparaturarbeiten, die vom Vermieter nicht vorgenommen werden oder wenn der Mieter ohne die auszuführenden Renovierungsarbeiten auszieht, tritt die WuG Rechtsschutz ein und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Sofern die Aussage eines Gutachters für die Bewertung des Schadens notwendig wird, trägt die Versicherung auch diese Kosten in vollem Umfang.

Die WuG Rechtsschutzversicherung kann daher von allen Mietern und Eigentümern, die das jeweilige Objekt selbst nutzen, abgeschlossen werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Versicherungen in diesem Bereich eine Wartezeit von drei Monaten integrieren. Ansprüche können somit nur für Versicherungsfälle geltend gemacht werden, die drei Monate nach Vertragsabschluss eingetreten sind.

Zu den Anbieter des WuG Rechtsschutzes gehören die etablierten Rechtsschutzversicherer Advocard Rechtsschutz und Roland Rechtsschutz, aber auch andere Versicherungsunternehmen wie die Allianz oder die HUK24 bieten entsprechenden Versicherungsschutz.