Die Württembergische Versicherung hält mit der RiesterRente Plus und der fondsgebundenen RiesterRente zwei Varianten der Riester-Rente für ihre Kunden bereit. Mit der RiesterRente Plus bietet das Unternehmen eine lebenslange Zusatzrente mit staatlicher Förderung an. Dabei hat der Versicherte zu Rentenbeginn die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent seines angesparten Kapitals auszahlen zu lassen. Für den Fall, dass eine selbst genutzte Immobilie gebaut oder gekauft werden soll, kann ebenfalls Geld entnommen werden.

Die staatliche Förderung gilt insbesondere für diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie für Beamte. Für Ehepartner und Kinder wird die Förderung ebenfalls gezahlt. Bei Alleinstehenden beträgt die Grundzulage 154 Euro jährlich, für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag. 185 Euro werden jährlich als Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage 300 Euro. Um diese Basis-Förderung zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer in den Riester-Vertrag mindestens 4 Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens zahlen. Zahlt er weniger als 4 Prozent, erhält er entsprechend weniger an staatlicher Förderung. Gefördert werden können pro Jahr bis zu 2.100 Euro. Besonders reizvoll ist die Zulage für Menschen mit geringem Einkommen und Familien. Wer vor Vollendung seines 25. Lebensjahres einen Riester-Vertrag abschließt, erhält einmalig eine Grundzulage, die um 200 Euro erhöht ist.

Die Württembergische wirbt damit, dass sie die Zulage per Dauerantrag für den Versicherungsnehmer jährlich beantragt und dem Riester-Vertrag gut schreibt. Dazu bevollmächtigt der Versicherte das Unternehmen entsprechend. Anschließend muss er die Versicherung nur noch informieren, wenn sich an seinen persönlichen Verhältnisse, z.B. durch die Geburt eines Kindes, etwas ändert.

Nach Angaben der Württembergischen lohnt sich die Riester-Rente für jeden, da die staatliche Förderung in den meisten Fällen zwischen 30 und 60 Prozent liegt. Ein weiterer Vorteil ist die garantierte Rentenzahlung, die lebenslang erfolgt. Von dem bereits vorhandenen Kapital können zwischen 75 und 100 Prozent für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie bzw. bei Rentenbeginn für deren Entschuldung dem Vertrag entnommen werden. Bei Arbeitslosigkeit bleibt das Kapital der Ansparphase erhalten. Im Todesfall des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen die Auszahlung des Kapitals oder eine Rente.