Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz Haftpflichtversicherung steht es jedem Fahrzeughalter frei, sein Fahrzeug gegen zusätzliche Risiken abzusichern. Die Teilkaskoversicherung kommt zum Beispiel für folgende Schäden auf:
– Brand oder Explosion
– Diebstahl oder Raub
– Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag
– Glasbruchschäden
– Schmorschäden durch Kurzschluss
– Schäden durch Marderbiss
– Schäden durch Wildunfälle

Bei einem Schaden durch einen Wildunfall ist unbedingt zu berücksichtigen, dass die Teilkasko-Versicherung nur greift, wenn sich das Fahrzeug in Bewegung befand. Parkende Fahrzeuge sind nicht gegen dieses Risiko abgesichert. Außerdem bleibt zu beachten, dass der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass es sich bei dem Tier um Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes gehandelt hat. Sollte das Tier überfahren worden sein, ist der Nachweis schnell und einfach gebracht, wenn das Tier jedoch nur angefahren wurde und verletzt entkommen konnte, kann der Versicherungsnehmer nur auf Zeugenaussagen oder auch eindeutige Spuren am Fahrzeug hoffen.

Bei einigen Versicherungsgesellschaften fallen auch Schäden unter Haarwildschäden, die durch gefiederte Tiere verursacht worden sind, obwohl diese nicht unter das Bundesjagdgesetz fallen. Andere Gesellschaften wiederum haben ihren Leistungskatalog um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert, sodass auch Unfälle mit diesen Tieren durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind.

Die Beiträge zur Teilkaskoversicherung errechnen sich aus den statistischen Werten der Typenklasse (beschreibt die Art des Fahrzeugs) sowie der Regionalklasse (ergibt sich aus dem Ort der Zulassung). Des Weiteren werden flexible Tarifmerkmale wie durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Alter des Fahrzeugs, Alter des jüngsten Fahrers, gewöhnlicher Abstellort des Fahrzeugs sowie eventuellen Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Um die zu zahlenden Beiträge trotz umfassendem Versicherungsschutz gering zu halten, kann eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers pro Schadensfall vereinbart werden. In diesem Fall zahlt der Versicherungsnehmer jeden Schaden bis zu einer vorab vereinbarten Höhe selbst, erst wenn eine Reparatur diese Summe übersteigt, greift die Teilkaskoversicherung und bezahlt die Differenz.