Das Kfz-Versicherungsgewerbe steht untereinander unter einem enormen Konkurrenzdruck. Daher wird seitens der Gesellschaften nichts unversucht gelassen, durch möglichst niedrige Jahresbeiträge immer neue Kunden zu gewinnen. Diese nehmen den Konkurrenzkampf gerne an und nicht wenige wechseln zum neuen Versicherungsjahr die Gesellschaft, da der bisherige Versicherer entweder die Beiträge erhöht hat oder grundsätzlich teurer ist. Dabei gibt es viele Faktoren, die eine günstige Prämie ausmachen. Neben dem Anbieter sind es auch die Vertragskonditionen selbst. So kann neben anderen vorteilhaften Vergünstigungen eine vereinbarte Werkstattbindung einen bis zu 20 % niedrigeren Beitrag ausmachen.
Konkret bedeutet eine Werkstattbindung, dass der Versicherte bei einem Kaskoschaden sein Fahrzeug in einer von der Versicherung festgelegten Werkstatt reparieren muss. Das ist in den seltensten Fällen eine Vertragswerkstatt; es handelt sich aber immer um eine vom TÜV geprüfte Fachwerkstatt, sodass Ängsten der Versicherten, ihre Reparaturen würden unter Umständen nicht fachgerecht ausgeführt, entgegengetreten werden kann.
Die Werkstattbindung geht aber mitunter noch weiter, als dass das Fahrzeug nur repariert wird. Oftmals gibt es einen kostenfreien Abholtransport vom Unfallort oder günstigere Konditionen für den Fall, dass der Versicherte ein Ersatzfahrzeug benötigt. Diese Zusatzleistungen variieren je nach Gesellschaft, sodass die Versicherten weitere Details dazu bei ihrer Versicherung erfahren.
Es kann aber auf jeden Fall gesagt werden, dass sich eine Werkstattbindung für nahezu jeden privaten Fahrzeughalter lohnt. Selbst bei Neufahrzeugen oder bei Fahrzeugkäufen mit einer herstellergebundenen Garantie lohnt sich der Abschluss der Werkstattbindung, da auch ein Verlust dieser Händlergarantie in der Regel nicht zu befürchten ist. Der Fahrzeughalter sollte lediglich darauf achten, dass es sich beim Austausch diverser Teile um Original-Ersatzteile handelt.
Probleme mit der Werkstattbindung kann es indes nur bei Leasingfahrzeugen geben oder bei fremdfinanzierten Autos. Gerade bei Leasingfahrzeugen wird im Leasingvertrag oftmals festgelegt, dass Wartungs- und Instandhaltungsfragen nur in einer autorisierten Werkstatt erfolgen dürfen. Widersetzt sich der Fahrzeughalter gegen diese Vereinbarung, muss er mit der Kündigung seines Leasingvertrages rechnen.
Eine solche Kündigung seines Kfz-Versicherungsvertrages muss der Fahrzeughalter zwar nicht befürchten, sollte er die Werkstattbindung ignorieren. Allerdings muss mitunter mit einer Erhöhung seiner Selbstbeteiligung rechnen oder er wird von der Versicherung zu einem Eigenbeitrag an den Reparaturkosten herangezogen.