Wer gerne in einem Wasserbett schläft, sollte sich vor der Anschaffung darüber klar sein, dass dieses im schlimmsten Fall für große Schäden in der Wohnung sorgen kann. Sollte das Bett ein Leck aufweisen, kann eine enorme Menge Wasser auslaufen, ähnlich wie etwa bei einer defekten Waschmaschine.

Wenn man bereits über eine gewöhnliche Hausratversicherung verfügt, hat man bereits die erste Hürde genommen. Noch vor einigen Jahren war die Zahl der Wasserbetten zu klein, um für Versicherungsgesellschaften interessant zu sein, inzwischen hat sich dies aber längst geändert. Daher haben die meisten Gesellschaften mittlerweile ihre Versicherungsbedingungen entsprechend angepasst.

In höheren Deckungsklassen der Hausratversicherung sind Schäden, die durch aus einem Wasserbett austretendes Wasser entstehen, in der Regel bereits enthalten. Eine zusätzliche Versicherung ist somit nicht nötig, auch die Prämie für die Hausratversicherung steigt nicht. In niedrigeren Deckungsklassen ist dieser Schutz oft jedoch ausdrücklich nicht enthalten. In den Versicherungsbedingungen ist hier lediglich die Rede von Schäden, die durch Leitungswasser entstehen. Da das Wasserbett nicht zu einem Leitungssystem gehört, sind Schäden durch austretendes Wasser in einem solchen Fall nicht abgedeckt.

Daher sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass der entsprechende Passus in den Versicherungsbedingungen ergänzt wurde. Ein Beispiel bei der Zürich Gruppe Deutschland lautet etwa folgendermaßen: „Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten: Abweichend von § 7 Nr. 1 AHR 2004 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Aquarien und Wasserbetten bestimmungswidrig ausgetreten ist.“ Auf diese Weise kann man Wasserbetten versichern und sich gegen mögliche Schäden wappnen, ohne hohe zusätzliche Prämien zahlen zu müssen oder gar eine eigene Versicherungspolice abzuschließen.

Allerdings sind die Schäden am Bett selbst nicht von der Hausratversicherung abgedeckt. Eine Reparatur des Lecks muss also auf eigene Kosten erfolgen.