Wer sich ein Auto kauft – egal ob gebraucht oder neu – steht immer vor der Frage, wie er seine Neuerwerbung optimal versichern kann. Während eine Haftpflicht eine „Pflichtversicherung“ ist, kann man den Abschluss einer Kaskoversicherung selbst abwägen. Für welche Form der Versicherung sollte man sich entscheiden? Vollkasko oder Teilkasko? Und was ist alles versichert?

Wie bei allen Versicherungen sollte man auch vor Abschluss einer Teilkasko Versicherung genau vergleichen, was alles versichert ist und bis zu welcher Summe. Wird nur ein Regelbetrag erstattet oder bekommt man die volle Summe erstattet? Dies ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Für den Bereich Teilkasko sollen an dieser Stelle alle Schäden genannt werden, die die Teilkasko im Schadensfall begleicht: Bezahlt wird zum Beispiel bei einem Hagel- oder Sturmschaden. Dabei wird nicht nur der Schaden beglichen, der direkt durch den Sturm oder den Hagel entstanden ist. Sondern auch die Schäden, die verursacht wurden, weil beispielsweise durch den Sturm ein Baum auf das Auto fiel.

Ebenso verhält es sich mit Schäden durch Blitzschlag und Überschwemmung. Auch hier muss der Blitz nicht unmittelbar in das Auto eingeschlagen haben, sondern kann durch einen Einschlag in ein anderes Objekt oder Gegenstand das Auto schädigen.

Weiterhin werden Entwendung, Unterschlagung und Raub im Erstattungskatalog der Versicherungen geführt. Auch ein Teilediebstahl wie Autoradio, Radkappen oder Navigationssystem werden von den Versicherungen in der vertraglich vereinbarten Höhe übernommen.

Glasschäden, Wildunfälle, und Maderschäden an Kabeln, Leitungen und Schläuchen können über eine Teilkaskoversicherung abgerechnet werden. Und sollte durch einen Brand oder eine Explosion das Auto zu Schaden kommen, springt auch hier die Teilkasko Versicherung ein.