Der Tarif SBU der Volkswohl Bund Lebensversicherung ist eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Er übernimmt damit die Absicherung vor dem Verlust der Arbeitskraft, eine Absicherung, die für Berufstätige elementar wichtig ist. Eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn man aufgrund einer dauerhaften Krankheit über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht mehr seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt somit einer Lohnersatzleistung gleich.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
Der Tarif leistet bei Akademikern maximal eine pauschale Höchstrente von 1.500 Euro, bei Selbständigen bis 1.250 Euro monatlich und bei Sozialversicherungspflichtigen ohne einen Hochschulabschluss bis 750 Euro. Auch Hausfrauen oder Schüler sind in dieser Höhe versicherbar, Studenten dagegen bis 1.000 Euro.
Der Tarif verspricht eine Freistellung von Beitragszahlungen, falls der Fall der Berufsunfähigkeit eintritt. Optional kann eine Dynamisierung der Beiträge um mindestens 2,5 Prozent gewählt werden, um die Höhe der Rente an steigende Lebenshaltungskosten anzugleichen.
Vor dem Abschluss verlangt der Tarif die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Die Frist für stationäre Operationen liegt bei 10 Jahren, ebenso die Frist für psychotherapeutische Behandlungen. Alle anderen ambulanten Behandlungen sind bis zu einer Frist von fünf Jahren anzugeben.
Der Tarif soll auf die abstrakte Verweisung verzichten, wird also im Leistungsfall nicht die Aufnahme einer anderweitigen Tätigkeit verlangen. Der Versicherer verzichtet außerdem auf das ihm zustehende Kündigungsrecht, falls der Versicherte eine Verletzung seiner vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht zu vertreten hat.
Die Versicherung sieht ein Kündigungsrecht zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres vor, bei monatlicher Zahlung kann dies mit einer einmonatigen Frist zum Monatsende geschehen.
Der Tarif wirbt besonders damit, dass Schreibtischberufe äußerst günstige Prämien erhalten, da hier ein höherer Sofortrabatt angewandt werden könne. Auch eine Beitragsbefreiung bei Zahlungsschwierigkeiten sei zu vereinbaren sowie eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von maximal sechs Monatsrenten. Weiterhin sieht er den vollen Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit, Mutterschutz und im Erziehungsurlaub vor. Im Gegensatz zu anderen Tarifen ist die Anzeige eines Berufswechsels in einen gefahrerhöhenden Beruf nicht nötig.