Für Betriebe, die im Bereich der Schönheitspflege tätig sind, hat der Volkswohl Bund das gewerbliche Deckungskonzept Schönheitspflege im Angebot. Das Deckungskonzept bietet Schutz für Friseure, Kosmetiker und Kosmetikstudios, Fingernagel- und Maniküre-Studios, Fußpfleger und Podologen sowie Haarteile- und Perückenhandel. Das Konzept beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung, die Geschäfts-Inhaltsversicherung und die Glasversicherung.

In der Betriebshaftpflichtversicherung bietet der Volkswohl Bund 2 Summenkombinationen an. Bei Summenkombination 1 betragen die Versicherungssummen für Personenschäden 2 Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million Euro und für Vermögensschäden 100.000 Euro. Die Summenkombination 2 verfügt über 3 Millionen Euro pauschal als Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sowie 200.000 Euro für Vermögensschäden. Für Mietsachschäden stehen bei beiden Kombinationen 1 Million Euro zur Verfügung. Eine beitragsfreie Umweltschaden-Basisversicherung ist bei beiden Kombinationen enthalten. Die Versicherungssummen liegen bei 1 bzw. 3 Millionen Euro.

Versichert sind u.a. Hausbesuche, der Betrieb von Reklameeinrichtungen, Abwasser- und Allmählichkeitsschäden, die Veranstaltung von Betriebsbesichtigungen, Betriebsausflügen und Betriebsfeiern sowie Schäden im Ausland auf Grund von Geschäftsreisen und der Teilnahme an Messen oder Ausstellungen. Nicht versichert werden können Faltenunterspritzungen, Piercing, Tattoo und Bio-Tattoo sowie Haarentfernung mittels Laser- und Lichttechnik.

Zu den versicherten Gefahren in der Geschäfts-Inhaltsversicherung zählen Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel sowie die Klein-Betriebsunterbrechung für sämtliche Gefahren. Die Versicherungssumme kann 200.000 Euro betragen, höhere Summen sind auf Anfrage beim Volkswohl Bund möglich. Versichert werden die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sowie Vorräte. Der Volkswohl Bund versichert Betriebe, deren Gebäude aus Stein oder Beton mit einer Ziegel- oder Schieferbedachung bestehen.

Zum Deckungsumfang in der Glasversicherung gehören die Innen- und Außenverglasung. Dazu zählen u.a. Schränke, Vitrinen, Theken, Bildverglasungen, Standspiegel, Dekorations- und Tischplatten, Schaufensterabschlüsse, Trennwände sowie Deckenverkleidungen. Außerdem sind Türen und Fenster, Lichtbänder, Brüstungen, Windfanganlagen, Wetterschutzvorbauten und Schaufenster versichert.

Für Betriebsneugründungen in den vergangenen 6 Monaten gewährt der Volkswohl Bund einen Neugründerrabatt. Dieser beträgt im ersten und zweiten Versicherungsjahr jeweils 20 Prozent. Beim Abschluss von mindestens zwei Versicherungssparten, erhält der Versicherungsnehmer einen Kombirabatt in Höhe von 10 Prozent.