Mit ihrem Deckungskonzept für das Bauhandwerk bieten die Volkswohl Bund Versicherungen ein speziell auf Betriebe dieser Branche zugeschnittenes Versicherungspaket bestehend aus einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Geschäfts-Inhaltsversicherung und einer Glasversicherung an. Geeignet ist das Konzept unter anderem für Anstreicher-/Malerbetriebe, Dachdeckerbetriebe, Fliesenlegerbetriebe, Heizungsinstallationsbetriebe, Bauschlosserbetriebe, Maurerbetriebe, Schreiner-/Tischlerbetriebe oder Sanitärinstallationsbetriebe mit einer Betriebsgröße von bis zu 5 Beschäftigten. Nicht versicherbar sind Hoch- oder Tiefbaubetriebe sowie hauptgewerbliche Baubetriebe.

Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst unter anderem:
• Personen, Sach- oder Vermögensschäden
• Mietsachschäden
• Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung
• Bearbeitungsschäden (Selbstbeteiligung 20 % bzw. maximal 1.000 Euro)
• Schlüssel-/Codekartenverlustrisiko
• Abbruch- und Einreißarbeiten im Zusammenhang mit Neu- und Umbaumaßnahmen
• Arbeiten auf fremden Grundstücken, wie z.B. Baustellen
• Betrieb von Lasergeräten
• Betrieb von Hoch-, Niederspannungs- oder Schwachstromanlagen sowie Transformatorenstationen
• Schäden an Erdleitungen und Frei- oder Oberleitungen (Selbstbeteiligung 20 % bzw. maximal 1.000 Euro)
• Allmählichkeits- oder Abwasserschäden (Selbstbeteiligung 20 % bzw. maximal 1.000 Euro)
• Umweltschäden (Selbstbeteiligung 10 % bzw. maximal 2.500 Euro)

Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Betriebshaftpflichtversicherung zusätzlich um eine Privathaftpflichtversicherung für den Inhaber/Geschäftsführer des Betriebes zu erweitern.

Die Geschäfts-Inhaltsversicherung ersetzt Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und durch diese Gefahren bedingte Klein-Betriebsunterbrechungen bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 Euro. Versichert sind hiermit unter anderem die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung (ohne Geldausgabeautomaten oder Automaten mit Geldeinwurf) zum Neuwert sowie die Vorräte des Betriebes. Zudem besteht eine Vorsorge zum Ausgleich einer eventuellen Unterversicherung.

Der Deckungsumfang der Glasversicherung beinhaltet Schäden der Außen- und Innenverglasung z.B. an Türen, Fenstern, Wänden, Schaufenstern, Oberlichtern Überdachungen, Vitrinen oder Schränken. Zudem sind im Schadensfall mit jeweils bis zu 250 Euro mitversichert:
• Sonderkosten für Beseitigung von Hindernissen, Gerüste oder Kräne
• Entschädigung für Anstriche, Verzierungen, Malereien, Schriften oder Folien
• Entschädigung für Waren oder Dekorationsmittel
• Entschädigung für Mauerwerk, Umrahmungen und Schutzeinrichtungen

Ab Abschluss von zwei Versicherungen des Deckungskonzeptes kann der Versicherungsnehmer verschiedene Rabatte erhalten. Neben einem Kombirabatt von 10 % bestehen weitere Rabattmöglichkeiten, wie z.B. ein Neugründerrabatt.