In der betrieblichen Altersvorsorge bietet der Volkswohl Bund die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse an. Die Direktversicherung ist die am häufigsten genutzte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab, deren Bezugsberechtigte die Mitarbeiter sind. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt oder zusätzlich zu diesem. Bei bestimmten Tarifverträgen ist eine Beteiligung des Arbeitgebers verbindlich.

Die Beiträge können wahlweise in eine klassische oder eine fondsgebundene Rentenversicherung angelegt werden, die die Renditechancen an der Börse nutzt. Zur Absicherung der Arbeitskraft kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abgeschlossen werden. Die Vorteile für den Arbeitgeber sind eine Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben. Außerdem werden die Mitarbeiter nach Angaben des Volkswohl Bundes durch die zusätzliche Rente motiviert und an das Unternehmen gebunden. Zudem kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nach, den Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind, dass er auf die Beiträge keine Steuern zahlen muss. Unter bestimmten Umständen kann er zusätzlich noch weitere 1.800 Euro jährlich an Sozialabgaben sparen.

Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine juristisch eigenständige Versorgungseinrichtung. Der Arbeitgeber schließt für seine Mitarbeiter eine Pensionskassenversorgung ab, bei der der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter ist. Bei der Pensionskasse hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die vom Arbeitgeber zugesagte Leistung. Die Beiträge können auch hier in eine Rentenversicherung fließen und aus dem Bruttogehalt oder durch ein zusätzliches Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Die Pensionszusage stellt die flexibelste Alternative der betrieblichen Altersvorsorge dar. Der Arbeitgeber verspricht dabei seinen Mitarbeitern die Zahlung einer Berufsunfähigkeits-, Alters- bzw. Hinterbliebenenversorgung. Verwendung findet die Pensionszusage üblicherweise bei der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern. Für die Versorgungsleistungen müssen in der Bilanz Rückstellungen gebildet werden.

Die Unterstützungskasse ist juristisch gesehen eine selbständige Versorgungseinrichtung, der unterschiedliche Arbeitgeber als Trägerunternehmen angehören. Der Arbeitgeber kann beliebig oft Beiträge in nicht begrenzter Höhe einzahlen. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge müssen keine Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden.