Die VKB Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen bei Schäden am Tierbestand durch Seuchen. Sie unterscheidet sich in den Leistungen für Pferde, Rinder und Schweine sowie Weidetiere.

Entscheidend ist der Einsatz der Tiere, bei Pferden gibt es die Unterscheidung zwischen Reitpferden und Zucht-, Arbeits-und Freizeitpferden, da die Gefährdungslagen und auch der Wert der Tiere verschieden sind. In jedem Fall sind Tod oder Nottötung nach Krankheit infolge von Seuchen versichert. Zucht- und Arbeitspferde versichert die VKB Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung zudem gegen dauernde Zucht- und Arbeitsunfähigkeit, Reitpferde gegen dauernde Unbrauchbarkeit für Turniere oder zum Reiten generell. Tragende Stuten sind gegen Totgeburt und Verfohlen versichert. Für kurzfristige Gefahren während der Transporte, Teilnahme an Turnieren und Ausstellungen und während der Ausbildung bietet die VKB Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung den Tarif PVT an, der nur für die Dauer der Gefahr gilt. Alle anderen Tarife gelten ganzjährig und werden nach dem Lebensalter des Pferdes bei Abschluss berechnet. Entschädigt werden 80% der Versicherungssumme.

Das Tier muss bei dauernder Unbrauchbarkeit infolge von Seuchen nicht geschlachtet zu werden, damit die Versicherungsleistung fließt, sondern kann das Gnadenbrot erhalten, wozu eine Vereinbarung über den Rückkaufswert des Pferdes nötig ist.

Für Rinder und Schweine ist das Seuchenrisiko in den letzten Jahren gestiegen. Mit der VKB Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung profitiert der Versicherungsnehmer seit jüngster Zeit von der Mitversicherungsgemeinschaft mehrerer Versicherer, die durch ihren Zusammenschluss dem erhöhten Risiko Rechnung tragen. Es werden Ertragsausfälle in folgenden Produktionsverfahren versichert: Rinderhaltung, Bullenmast, Milchvieh, Mutterkuhhaltung, Schweinemast, Schweinehalter und Ferkelerzeugung. Es sind auch Schweinepest und MKS wieder versicherbar.

Die Versicherungssumme entsteht aus dem Marktpreis und der biologischen Leistung multipliziert mit dem jeweiligen Bestand der Tierart. Der Versicherungsnehmer wählt eine Intensitätsstufe für die VKB Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung, nach welcher im Schadensfall pauschale Sätze gezahlt werden. Bei Keulung wird die Pauschale pro Tier zur Wiederaufstallung gezahlt.

Auch Weidetiere werden durch die VKB Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung gegen Seuchengefahren geschützt, und zwar sowohl bei Eintritt der Seuche als auch bei Seuchenverdacht. Pferde sind hierbei gegen dauernde Unbrauchbarkeit bezüglich des Verwendungszweckes versichert. Bei Weidetieren beträgt die Versicherungssumme 100% des versicherten Wertes. Verwertungserlöse werden regelmäßig auf die Versicherungsleistung angerechnet.