Wer in Deutschland selbständig tätig ist oder als Angestellter mit seinem Einkommen gewisse Grenzen überschreitet, hat die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszuscheiden und sich stattdessen privat zu versichern, beispielsweise über die VKB Krankenvollversicherung. Der Hauptunterschied zwischen beiden Versicherungssystem besteht darin, dass die Beiträge bei gesetzlichen Krankenkassen vom Verdienst und und bei privaten vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Patienten abhängen. Daher lässt sich die Frage, welche Variante die günstigere ist, auch nicht allgemein beantworten.
Die VKB Krankenvollversicherung bietet ihren Mitgliedern drei verschiedene Vertragsmodelle an. Der Grundschutz beinhaltet ein mittleres Leistungsspektrum bei ambulanten Behandlungen sowie Krankenhausleistungen durch einen Belegarzt und eine Unterbringung im Mehrbettzimmer, entspricht also grob dem Angebot der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den Optimal-Tarifen hat der Versicherte nach Angaben des Unternehmens in der Klinik Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt und eine Unterbringung im Zweibettzimmer sowie auf ein erweitertes Angebot an ambulanten Behandlungen, zudem werden in mittlerem Umfang Heilpraktikerkosten übernommen. Darüber hinaus gibt es noch die Exklusiv-Tarife mit hohen Leistungen bei ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen sowie alternativen Heilbehandlungen. Des Weiteren werden die Versicherten in diesem Modell bei Krankenhausaufenthalten ohne Zuschlag in einem Einzelzimmer untergebracht.
Der Selbstbehalt ist bei der VKB Krankenvollversicherung nicht variabel, sondern wird durch das Unternehmen festgelegt. Bei der Basisversorgung beträgt er 900 Euro je Kalenderjahr, bei den Optimal-Tarifen 1.200 Euro jährlich. Für Versicherte im Exklusiv-Modell gibt es keinen festen Betrag, sie zahlen stattdessen zehn Prozent ihrer Arzt- oder Zahnarztrechnung selbst – allerdings nur bis zu einer gewissen Obergrenze, die je nach Tarif unterschiedlich ausfällt.