Jagdhaftpflichtversicherungen sind in Deutschland gesetzlich für jeden vorgeschrieben, der die Jagd ausübt oder ausüben möchte. Auch die VKB Jagd-Haftpflichtversicherung muss daher bestimmten gesetzlichen Vorgaben genügen und ist noch vor dem eigentlichen Erwerb des Jagdscheins abzuschließen. Die Versicherungskammer Bayern (VKB) ist ein Unternehmen der Sparkassen Finanzgruppe, zählt sich selbst zu den führenden Versicherungsunternehmen in Deutschland und vereint konzernweit 15 Einzelunternehmen mit mehr als 6.500 Beschäftigten.

Notwendigkeit einer Jagdhaftpflichtversicherung
Wer in Deutschland Jagd betreiben möchte, kommt um eine entsprechende Jagd-Haftpflichtversicherung nicht herum. Das Angebot der VKB Jagd-Haftpflichtversicherung genügt den strengen gesetzlichen Anforderungen in vollem Umfang und sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Die Zielgruppe der VKB Jagd-Haftpflichtversicherung setzt sich zusammen aus Jägern, Jagdpächtern und -Veranstaltern, Förstern, Forstbeamten, Jagdaufsehern und Jagdbeamten. Kurzum jeder, der mit der Jagd direkt zu tun hat, ist verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz im Rahmen der VKB Jagd-Haftpflichtversicherung besteht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen. Hier müssen jedoch bestimmte Mindestsummen erreicht werden, die z.B. bei Personenschäden 500.000 Euro und bei Sachschäden 50.000 Euro betragen. Im Allgemeinen ist jedoch – gerade im Hinblick auf nicht auszuschließende Personenschäden – die vertragliche Festlegung einer höheren Summe vorzuziehen.

Versicherungsschutz der VKB Jagd-Haftpflichtversicherung
Die Versicherung deckt ein breites Spektrum an jagdspezifischen Versicherungsfällen ab. Zuvorderst kommen dabei Schäden durch den erlaubten Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Feuerwaffen in Betracht. Hierdurch ereignen sich auch die meisten Jagdunfälle. Aber auch das fahrlässige Überschreiten des Waffengebrauchs- sowie des Notwehrrechts ist mit versichert. Der Versicherungsschutz umfasst des Weiteren Gesellschaftsjagden, die im Jagdbetrieb beschäftigten Personen, Schadensersatzansprüche von Angehörigen bei Personenschäden durch den Gebrauch von Schusswaffen, Schäden aus dem Betrieb von Hochsitzen, Schäden durch das Auslegen von Gift und die gesetzlich vorgeschriebene Produkthaftung für unverarbeitete oder verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Durch die zusätzliche VKB Jagd-Haftpflichtversicherung Optimal kann der Versicherungsschutz noch um eine Tierhaftpflichtversicherung erweitert werden. Dies betrifft vor allem die Mitversicherung von Schäden, die durch die Haltung von bis zu drei Jagdhunden verursacht wurden. Jäger, die zudem Halter von zur Jagd abgerichteten Frettchen oder Greifvögeln sind, müssen sich ebenfalls mit der VKB Jagd-Haftpflichtversicherung Optimal versichern.