BayernTresor ist ein Angebot der Versicherungskammer Bayern (VKB) aus dem Bereich der Altersvorsorge. Hierbei handelt es sich um eine Privatrente mit Beitragsrückgewähr. Das anzulegende Kapital des Versicherungsnehmers wird in Form einer Einmalzahlung eingezahlt. Die Entscheidung darüber, wie und wann der Versicherungsnehmer später über sein Kapital verfügen möchte, muss zum Einzahlungstermin noch nicht getroffen werden.

VKB Bayern Tresor: Konditionen

Die Einzahlung des Kapitals erfolgt als Einmalzahlung an die Versicherungskammer Bayern (VKB). Die Verzinsung setzt sich aus einem Garantiezins und einer Überschussbeteiligung zusammen. Die Höhe der Überschussbeteiligung für den „BayernTresor“ kann dabei variieren. Die Mindestlaufzeit des BayernTresors beträgt zwölf Jahre. Hinzu kommt eine Abrufphase von mindestens einem Jahr. Die Abrufphase kann maximal zehn Jahre betragen. Eine Auszahlung kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen, muss aber spätestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres stattfinden. Während der Abrufphase können Teile oder das gesamte angesparte Vermögen abgerufen werden. Eine Umwandlung des angesparten Kapitals in eine garantierte, lebenslange Rente ist nach Angaben der Versicherungskammer Bayern ebenfalls möglich. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt nicht. Tritt der Tod des Versicherungsnehmers vor dem Rentenbeginn ein, so werden die gezahlten Beiträge an eine bezugsberechtigte Person ausgezahlt.

Steuervorteile

Der flexible Abruf von Kapital bei dieser Anlageform bietet laut VKB ideale Voraussetzungen zur Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume. Sofern er das 60. Lebensjahr vollendet hat, erhält der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und mindestens einem zusätzlichen Jahr Abrufphase, sein Kapital sowie die Hälfte der erwirtschafteten Erträge steuerfrei ausbezahlt. Wenn man der Werbung der Versicherungskammer Bayern glauben darf, besteht unter Umständen sogar die Möglichkeit, sämtliche Erträge steuerfrei zu erhalten. Wird das Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt, so ist diese nach Angaben der VKB mit einem geringen Anteil zu versteuern. Der jeweils aktuelle Steuersatz kann auf der Internetseite der Versicherungskammer Bayern in Erfahrung gebracht werden. Zusätzlich bietet der VKB BayernTresor die Möglichkeit, Vermögen steueroptimiert auf Kinder oder Enkelkinder zu übertragen.