Wer den Begriff Verwaltungsgericht hört wird nicht selten unwissend die Schultern zucken. Erst wenn im Detail erklärt wird, mit welchen alltäglichen Dingen sich ein Verwaltungsgericht auch beschäftigt wird schnell klar, dass es bei Streitigkeiten vor einem Verwaltungsgericht in der Regel um Auseinandersetzungen von Privatpersonen mit Behörden, eben Verwaltungen geht.

Dabei kann es beispielsweise darum gehen, dass die Verwaltung sich weigert, einem Fahrzeughalter die Fahrerlaubnis wieder herauszugeben, obwohl die gerichtlich angeordnet Sperrfrist abgelaufen ist. Ähnliches gilt, sollte die Verwaltungsbehörde dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen und dieser mit dieser Auflage nicht einverstanden sein.

Da die Fahrzeughalter in der Regel den Gang vor ein Verwaltungsgericht nicht ohne rechtlichen Beistand antreten, werden nicht selten auch Fachanwälte für Verwaltungsrecht beauftragt. Und in diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach den Kosten. Selbst wenn die Verwaltungsbehörde zu Unrecht agiert hat und am Ende der Führerschein doch ausgehändigt werden muss, so entstehen für Verwaltungsverfahren Gerichts- und Anwaltskosten. Im Falle des Unterliegens sind diese dem Fahrzeughalter aufzubürden, der diese nur dann nicht aus eigener Tasche zahlen muss, wenn er eine entsprechende Verwaltungs-Rechtschutz abgeschlossen hat.

In der Mehrzahl der Fälle wird eine solche Rechtschutz in Kombination mit einer Verkehrs-Rechtschutz abgeschlossen, die von nahezu jeder Versicherungsgesellschaft angeboten wird. Wer allerdings im Außendienst tätig ist und von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt bekommt, für den lohnt sich der separate Abschluss einer Verwaltungs-Rechtschutz. Gerade für den Fall, dass ein eigentliches Verwaltungsverfahren vor einem Strafgericht geführt wird, weil es aufgrund eines Verstoßes gegen die Strafprozessordnung dort anzusiedeln ist, besteht Versicherungsschutz im Wege der Verkehrs-Straf-Rechtschutz-Versicherung.

Die Übernahme der Kosten in einem Verwaltungsverfahren müssen aber nicht nur im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten stehen. Eine Verwaltungsbehörde entscheidet auch über den Einspruch von Eltern, sollten diese mit der Entscheidung der Schule, das Kind lieber auf die Realschule statt auf ein Gymnasium zu schicken, nicht einverstanden sein. Analog dazu übernimmt die Verwaltungs-Rechtschutz auch die Kosten für ein Verwaltungsgerichtsverfahren für den Fall, dass ein Einspruch gegen eine Nichtversetzung keine gütige Einigung zur Folge hat. Die Kostenübernahme schließt grundsätzlich auch die Gebühren für eine anwaltliche Beauftragung mit ein.