Der Halter eines Hundes ist grundsätzlich immer für die Schäden verantwortlich, die sein Tier anrichtet. Dabei ist es unerheblich, ob es beim Spielen passiert oder ob der Hund seinen naturgemäßen Trieben, also seinem Verhalten, nachgeht. So sind Schäden an der Wohnungseinrichtung ärgerlich aber reparabel. Sollte der Hund aber einmal ein Tier reißen oder gar jemanden beißen, dann können die Kosten für die Genesung der Person schon immens sein und von den wenigsten Hundebesitzern wohl auch getragen werden. Dabei ist die Haftungshöhe unbegrenzt; es muss also jeder Schaden in vollem Umfang vom Hundebesitzer erstattet werden; oftmals ein Leben lang.

Insofern ist es für jeden Hundebesitzer unerlässlich, dass er für seinen Hund eine entsprechende Versicherung abschließt und die Versicherung den Versicherungsnehmer von möglichen Schadensersatzansprüchen freistellt. Die Versicherung prüft allerdings vor einer Schadensregulierung, ob der Anspruch tatsächlich begründet ist und wehrt unberechtigte bzw. überhöhte Schadensersatzforderungsansprüche ab. Dazu gehört auch die Übernahme eventuell anfallender Prozesskosten.

Allerdings gibt es Einschränkungen in Bezug auf die Leistungsverpflichtung der Hundeversicherungen. So können nur Tiere, die der privaten Tierhaltung dienen, entsprechend versichert werden. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schadensereignisse sowie Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst erlitten hat, befreien die Versicherung von ihrer Leistungsverpflichtung.

Beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer zwischen unterschiedlichen Deckungssummen wählen. Dabei sollte in Anbetracht möglicher Schadenssummen immer eine möglichst hohe Deckungssumme vereinbart werden. Eine Deckungssumme in Höhe von zwei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden dürfte insoweit aber ausreichend sein. Bei einer jährlichen Zahlungsweise und der Einbeziehung einer Selbstbeteiligung hält sich die zu zahlende Prämie auch in Grenzen.

Dennoch sollte vor Abschluss einer Hundeversicherung ein Anbietervergleich durchgeführt werden, da sich die Prämien bei gleichen Konditionen zuweilen deutlich unterscheiden. Außerdem ist zu beachten, dass die Höhe der Prämie auch abhängig sein kann von der Rasse. Während „normale“ Hunderassen ohne Risikozuschlag versichert werden können, muss für gefährliche Hunde, die in die Kategorie „Kampfhunde“ eingestuft werden, ein deutlich höherer Beitrag gezahlt werden.