Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sind Berufshaftpflichtversicherungen für Personen oder Unternehmen, mit welchen diese vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen aus Vermögensschäden abgesichert werden sollen.
Ein Vermögensschaden liegt im versicherungsrechtlichen Sinn vor, wenn einem Dritten ein finanzieller Schaden entstanden ist, der in keinem Zusammenhang mit einem Personen- oder Sachschaden steht. Hierzu zählen z.B. finanzielle Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund von Falschberatungen. Daher wird eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung insbesondere für Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler empfohlen, welche in Berufen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten tätig sind. Hierzu gehören z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Vereine oder Stiftungen.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen leisten bei einer Verletzung der vertraglichen Sorgfaltspflichten durch den Versicherungsnehmer. Dies ist z.B. bei entstandenen Vermögensschäden durch eine fehlerhafte Beratung durch den Versicherungsnehmer oder bei Vermögensschäden durch eine Nichtbeachtung von Fristen durch diesen der Fall. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung prüft hierbei die Berechtigung geltend gemachter Ansprüche und leistet gegebenenfalls Schadenersatz bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zudem übernimmt die Versicherung die gerichtliche oder außergerichtliche Abwehr unberechtigter Forderungen und trägt in diesem Fall die anfallenden Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten.
Dabei liegt bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen ein Versicherungsfall schon bei einem beruflichen Verstoß des Versicherungsnehmers vor, welcher zu Haftpflichtansprüchen führen könnte. Somit ist nicht der tatsächliche Eintritt eines Vermögensschadens oder der Eingang der Forderung des Geschädigten ausschlaggebend. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Vermögensschäden häufig erst nach einem gewissen Zeitraum sichtbar werden können. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zudem eine Rückwärtsversicherung abschließbar, mit welcher auch vor Vertragsabschluss entstandene Fehler abgedeckt sind.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen werden z.B. von der R+V Versicherung, der Allianz oder der AXA angeboten.