Wer beruflich für andere Menschen Gelder und Vermögen verwaltet, die Überprüfung der Vermögenswerte vornimmt oder aber beurkundend oder begutachtend tätig wird, kann bei der Ausübung seiner Tätigkeit natürlich auch Fehler machen. Ein Fehler in diesem Bereich kann aber schnell hohe Schäden verursachen, die je nach Höhe der Verwaltungssummen oder Höhe der Gutachterwerte einige tausend Euro betragen können. Aus diesem Grund empfehlen Experten Unternehmen und Selbstständigen aus diesem Dienstleistungssektor, zum Beispiel Gutachtern, Vermögensberatern oder Steuerberatern, den Abschluss einer Vermögenschadenhaftpflicht. Diese Versicherung gehört zur Gruppe der Haftpflichtversicherung und tritt dann ein, wenn Ansprüche Dritter an den Versicherungsnehmer gestellt werden, der für diese aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit haftet.

Vermögensschäden sind auch in der klassischen Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Allerdings greift diese Versicherung nicht bei beruflichen Tätigkeiten, weshalb hierfür eine separate Vermögenschadenhaftpflicht abgeschlossen werden sollte. Zu den Anbietern gehören unter anderem die R+V Versicherung, aber auch die Allianz Versicherung und die Europa Versicherung bieten entsprechende Versicherungen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht prüft bei vorhandenen Schadenersatzansprüchen sofort, ob und in welchem Umfang der Versicherte tatsächlich schadenersatzpflichtig ist. Sofern die Ansprüche unbegründet sind, werden sie auch abgewehrt. Dabei geht die Versicherung grundsätzlich vom Verstoßprinzip aus und sieht als Versicherungsfall das jeweilige berufliche Versehen, welches dem Schaden zugrunde liegt. Dieses kann unter Umständen weit in der Vergangenheit liegen, denn Vermögensschäden treten oft nicht sofort, sondern zeitverzögert nach einigen Wochen oder gar erst Monaten auf. Sind die Ansprüche des Dritten berechtigt, übernimmt die Vermögenschadenhaftpflicht die Vermögensschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme. Diese sollte möglichst hoch vereinbart werden, um alle Schäden abdecken zu können.

Vielfach sind die Vermögenschadenhaftpflichtversicherungen zudem auf die jeweiligen Berufsgruppen abgestimmt, so dass Steuerberater, Gutachter oder Rechtsanwälte die für sich passende Vermögenschadenhaftpflicht finden können. Nach Eingabe des Berufs kann dann ein persönlicher Vorschlag berechnet werden.