Die Folgen eines Unfalls können für alle Verfahrensbeteiligten schlimm und teuer sein. Gerade wer schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, hat im Grunde genommen mehr Ärger als Nutzen. So muss das verunfallte Fahrzeug in die Werkstatt und nicht selten ein Mietwagen organisiert werden. Oftmals kann der Geschädigte wegen dieser notwendigen Organisation seiner Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen oder trägt gar körperliche Beeinträchtigungen davon. Wenn sich dann noch herausstellt, dass das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, ist der Ärger über den Unfallverursacher sicher nicht geringer, auch wenn die gegnerische Versicherung in der Mehrzahl der Fälle die Kosten übernimmt.

Doch die Mehrzahl der Fälle bedeutet nicht automatisch, dass die Versicherung dies auch tatsächlich tut. Nicht selten müssen Versicherungen durch ein gerichtliches Verfahren dazu gezwungen werden. Und spätestens zu dem Zeitpunkt ist es beruhigend, wenn der Geschädigte über eine Verkehrs-Schadensersatz-Rechtschutz-Versicherung verfügt. Denn für den Eigentümer bzw. Halter und Fahrer eines Fahrzeugs übernimmt die Versicherung die Kosten für Anwalt und Gericht, sollte der Versicherungsnehmer einen ihm durch einen Verkehrsunfall persönlich entstandenen Schaden einklagen wollen.

In einer Vielzahl der Fälle geht es bei diesen Rechtstreitigkeiten um das Einfordern von Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder auch dem Erstatten von Verdienstausfall. Nicht selten werden auch Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht oder Entschädigungsansprüche gegen den Entzug der Fahrerlaubnis, der sich in der Folge als unberechtigt herausgestellt hat.

Die Verkehrs-Schadensersatz-Rechtschutz wird von nahezu allen Rechtschutzversicherern angeboten. Die D.A.S.-Versicherungsgruppe bietet die Versicherung für unter 10,00 € im Monat an, der ARAG-Rechtschutz sichert alle Verkehrsrisiken in einer Rechtschutzversicherung ab. Dabei liegt die Deckungssumme bei 1 Million Euro.

Letztlich hängt die Höhe des Beitrages auch von der vereinbarten Laufzeit ab sowie der Tatsache, ob der Versicherungsnehmer seine Familie absichert oder als Single die Versicherung benötigt. Dennoch kann gesagt werden, dass eine Laufzeit von fünf Jahren zu empfehlen ist. Der Vertrag verlängert sich bei Ablauf automatisch um ein Jahr, sollte dieser nicht fristgerecht gekündigt werden.