Bei Tätigkeiten in Vereinen können seitens der Mietglieder verschiedene Gefahren entstehen. So ist es möglich, dass sich Mitglieder im Verein bei ihrer Tätigkeit verletzen, gleichzeitig können bei der Vereinstätigkeit aber auch Sachen beschädigt werden. In diesen Fällen wird der Verein oft zur Rechenschaft gezogen, denn die Betroffenen wollen natürlich Personen- oder Sachschäden ersetzt haben.

Viele Vereine haben kaum Rücklagen, um derartige Forderungen finanzieren zu können. Eine Forderung Dritter kann daher schnell zum finanziellen Ruin des Vereins und somit schließlich zur Auflösung führen. Um die Risiken der Vereinstätigkeit und den Fortbestand des Vereins zu sichern, bieten viele Versicherungsunternehmen eine spezielle Vereinshaftpflichtversicherung. Sie stellt eine Sparte der klassischen Haftpflichtversicherung dar, die viele Menschen im privaten Bereich nutzen.

Eine reine private Haftpflichtversicherung ist jedoch bei Vereinstätigkeiten nicht ausreichend, da die Versicherungsunternehmen Unfälle, die unmittelbar im Verein vorkommen, nicht versichern. Viele Vereine nutzen daher die Möglichkeit und schließen eine Vereinshaftpflichtversicherung ab. Sie ist mit einer Betriebshaftpflichtversicherung vergleichbar, die ebenfalls die Betriebstätigkeit schützt. In der Regel werden über diese Versicherung sowohl Personen- wie auch Sach- und Vermögensschäden in Millionenhöhe gesichert.

Beim Abschluss einer Vereinshaftpflicht sollten die Vorstände die Versicherungsbedingungen jedoch genau prüfen, denn hier existieren große Unterschiede. So ist die Teilnahme an Veranstaltungen in der Regel nicht automatisch mitversichert, wodurch Zusatzbeiträge notwendig werden. Auch ist ein Auslandsschutz nicht in jedem Fall gegeben, der jedoch bei häufigen Auslandsaufenthalten unbedingt notwendig ist. Zudem sollte geprüft werden, ob die Vereinshaftpflichtversicherung auch bei Schäden eintritt, die durch den Betrieb eines Vereinslokals entstehen können und auch Vermögensschäden übernimmt, die bei der Verletzung von Datenschutzgesetzen entstehen.

Die Beiträge, die ein Verein für eine Vereinshaftpflicht zu tragen hat, berechnen sich aus der Anzahl der Mitglieder sowie der individuellen Vereinstätigkeit. Ein Gesangsverein wird dabei in der Regel günstiger eingestuft als beispielsweise ein Sport- oder Kinder- und Jugend-Verein.