Eine Veranstaltungsausfallversicherung ist ein spezielle Schadensversicherung. Damit kann sich der Veranstalter eines speziellen Ereignisses, zum Beispiel eines Konzerts oder einer Ausstellung, absichern, falls ihm durch den Ausfall, das Verschieben oder den Abbruch der Veranstaltung finanzielle Nachteile entstehen. Die Veranstaltungsausfallversicherung gehört nicht zum Standard-Portfolio von Versicherungsunternehmen. Einige Gesellschaften, vor allem große Anbieter wie Ergo, Allianz oder die Zürich-Gruppe, bieten diese Form der Versicherung allerdings an, zudem gibt es einige auf die Versicherung von Großveranstaltungen spezialisierte Anbieter.
In der Regel wird mit der Veranstaltungsausfallversicherung ein Vermögensschaden versichert, der dem Veranstalter durch unvorhergesehene Ereignisse entsteht. Die jeweilige Versicherungssumme wird dabei individuell auf das Ereignis bezogen festgelegt, danach richtet sich auch die zu zahlende Prämie. Neben den entstandenen Kosten kann man sich mit einer Veranstaltungsausfallversicherung teilweise auch gegen entgangene Gewinne absichern. Abgesehen von der Versicherungssumme ist die Prämie auch von der vereinbarten Deckungsvariante abhängig. Während bei der Grunddeckkung nur Schäden vom Versicherer übernommen werden, die durch einen Ausfall der Veranstaltung aufgrund von äußeren Einflüssen entstehen, kann man sich zusätzlich auch gegen einen Ausfall der auftretenden Künstler absichern. Kann ein Künstler, etwa aufgrund von Krankheit, nicht auftreten, ist dann auch dieses Risiko abgesichert.
Nicht versicherbar dagegen sind alle Schäden, die aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten oder durch vorsätzliche Unterlassungen entstehen. Wenn Veranstaltungen unter freiem Himmel abgehalten werden sollen, sind Schäden aufgrund von Wettereinflüssen in der Regel ebenfalls nicht versichert. Finanzielle Schwierigkeitenn des Veranstalters, die einen Ausfall der jeweiligen Veranstaltung zur Folge haben, sind von der Versicherung ebenfalls nicht abgedeckt, da der Veranstalter dieses Risiko grundsätzlich selbst tragen muss.