Veranstaltungen können aus den unterschiedlichsten Gründen ausfallen. Der durch einen Veranstaltungsausfall entstehende Schaden kann unter Umständen sehr hoch sein. Hallenmiete, Kosten für Mitarbeiter, Kosten für die Erstattung der bereits gekauften Tickets sowie der entgangene Gewinn können einen kleineren Veranstalter durchaus an den Rand der Zahlungsunfähigkeit bringen. Um diesem finanziellen Risiko vorzubeugen, wird der Abschluss einer Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung dringend empfohlen. Solche Versicherungen werden von vielen Versicherungsunternehmen angeboten. Stellvertretend seien hier Zurich, ERGO und eventAssec genannt.
Absicherungsvarianten der Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung
Die Versicherer bieten unterschiedliche Absicherungsvarianten zur Absicherung von Veranstaltungsausfällen an. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der versicherten Risiken. In der Grundvariante ist das Nichterscheinen eines gebuchten Künstlers in der Regel nicht versichert. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Veranstaltung aufgrund eines vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden und beeinflussbaren Umstandes abgebrochen oder geändert werden muss oder ausfällt. Ein typisches Beispiel hierfür wäre etwa der Ausfall der öffentlichen Stromversorgung.
Veranstaltungsausfälle aufgrund des Nichterscheinens eines gebuchten Künstlers sind in weiteren Varianten abgesichert. Versicherungsschutz besteht, wenn der versicherte Künstler aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht auftreten kann. Absicherung besteht auch für den Fall des Todes des Künstlers. Zu beachten ist, dass jeder zu versichernde Künstler explizit in der Versicherungspolice bezeichnet werden muss.
In weiteren Varianten ist das Nichterscheinen eines versicherten Künstlers auch aus anderen Gründen abgesichert. Hierzu gehören etwa Streiks von Fluglotsen, Staus auf Autobahnen oder Verkehrsbehinderungen durch Schneewehen. Darüber hinaus werden Veranstaltungs-Ausfall-Versicherungen auch in Varianten angeboten, die das Nichterscheinen eines gebuchten Künstlers unabhängig von den jeweiligen Gründen absichern. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass die Umstände, die zum Nichterscheinen des Künstlers führen außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Veranstalter und Künstler liegen.
Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung: Leistungen im Versicherungsfall
Die Versicherung kommt für den Nettoverlust auf, der durch Kosten, Auslagen oder Verbindlichkeiten unumgänglich und in angemessenen Rahmen anfällt. Alternativ entschädigt die Versicherung den Nettoverlust, der aufgrund der aus den geschätzten Einnahmen errechneten Bruttoeinnahmen resultiert. Hiervon abgezogen werden durch den Ausfall der Veranstaltung eingesparte Auslagen. Grundsätzlich reguliert der Versicherer nach der Variante, deren Betrag höher ist. Begrenzt ist der Betrag auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.