Kinder und Jugendliche sind in ihrem Leben unbeschwert und machen sich über die Folgen ihres Tuns nur wenige Gedanken. Aus diesem Grund passieren mit Kindern und Jugendlichen auch deutlich häufiger Unfälle, die nicht selten schwere Verletzungen nach sich ziehen. Unter Umständen sind die Kinder hierdurch sogar lebenslang beeinträchtigt und können weder studieren noch beruflich tätig werden. Gleiches kann unter Umständen bei einem Zeckenbiss oder der versehentlichen Einnahme von schädlichen Stoffen wie Reinigungsmitteln oder Medikamenten geschehen.
Die Folgen eines Unfalls sind, so die Meinung vieler Eltern, über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Sie greift jedoch nur dann, wenn der Unfall in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin bzw. zurück geschieht. Bei einem Unfall in der Freizeit, zu Hause oder im Urlaub jedoch tritt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein.
Um die Kinder ausreichend zu schützen, bieten viele Versicherungen wie die Allianz oder die Debeka die Unfallversicherung auch für Kinder und Jugendliche an. Leistungen aus diesen Versicherungen werden oft bereits ab einer Invalidität von 50% fällig, auch eine Todesfallleistung kann in den Vertrag integriert werden.
Die Höhe der Versicherungsleistungen ist an die Versicherungssumme sowie den Grad der Invalidität gebunden. Eltern und Großeltern, die einen solchen Versicherungsvertrag abschließen wollen, sollten genau auf die jeweiligen Leistungen achten und auch die Kosten im Verhältnis zur Versicherungssumme prüfen.
Neben den Invaliditätsleistungen bieten einige Versicherungen zusätzliche Leistungen, etwa wenn die Bergung des Kindes notwendig wird oder wenn ein Kuraufenthalt notwendig ist. Auch Krankenhaustagegelder und Genesungsgelder können in den Verträgen integriert sein.
Die Unfallversicherung für Jugendliche und Kinder kann je nach Wunsch als Risikoversicherung oder als Versicherung mit Beitragsrückgewähr abgeschlossen werden. Risikoversicherungen bieten lediglich einen Risikoschutz, Auszahlungen am Vertragsende jedoch können nicht gefordert werden. Bietet die Versicherung eine Beitragsrückgewähr, sind die monatlichen Beiträge zwar höher, hierfür erhalten Eltern am Ende der Versicherung, oft mit dem 18. Lebensjahr des Kindes, eine Ablaufleistung ausgezahlt. Somit ist es möglich, die Ansparung von Guthaben mit dem Versicherungsschutz zu kombinieren. Hohe Renditen dürfen dabei jedoch nicht erwartet werden, diese liegen oft lediglich auf dem Niveau von Sparkonten.