Ein Umzug in eine andere Stadt oder gar ein anderes Land ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt im Leben. Man verliert oft nicht nur die eigene Heimat, sondern auch Freunde und Familie. Da ist es wichtig, dass zumindest die eigenen Sachen sicher am neuen Wohnort ankommen.
In der Regel wird für einen Umzug in eine andere Stadt ein hierauf spezialisiertes Transportunternehmen beauftragt. Dieses transportiert die Umzugskisten sowie die Möbel an den Bestimmungsort, so dass man sich selbst hierum nicht kümmern muss. Um sicherzustellen, dass das transportierte Gut sicher ankommt, sind Unternehmer verpflichtet, eine Umzugsgut-Transportversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kann immer dann genutzt werden, wenn der Transport mit Fahrzeugen ausgeführt wird, die ein Maximalgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Damit sind Umzüge, die mit Lieferwagen, Kleintransportern oder mit dem PKW durchgeführt werden, abgesichert. Sogar die Lagerung der Umzugsgüter ist versichert.
Umzugsunternehmer müssen ihre Auftraggeber allerdings darauf hinweisen, dass die gesetzliche Transportversicherung nicht vollumfänglich haftet. Nach dem Handelsgesetzbuch ist die Absicherung nämlich auf nur 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt. Sofern es sich also um hochwertige Transportgüter handelt, kann diese Absicherung mitunter nicht ausreichen. Auf Wunsch ist es in diesem Fall möglich, eine eigene, separate Umzugsgutversicherung abzuschließen. Hierbei handelt es sich dann um eine Warenguttransportversicherung, die in beliebiger Höhe abgeschlossen werden kann.
Um im Schadensfall ausreichend versichert zu sein ist es wichtig, vor der Abfahrt den Zustand der Waren zu dokumentieren. Gleichzeitig ist es notwendig, vorhandene Schäden unverzüglich dem Transportunternehmen mitzuteilen, idealer Weise in Schriftform. Offene Schäden müssen dabei bereits am Tag nach dem Umzug gemeldet werden, die Frist für verdeckte Schäden, die also nicht unverzüglich bemerkt werden, müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzugstermin gemeldet werden. Die jeweiligen Schäden werden dann durch die Umzugsgut Transportversicherung übernommen und entsprechend der jeweiligen Versicherungssumme ausgeglichen.