Bei einer Umweltschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Unternehmensversicherung zur Absicherung von Schäden an der Umwelt. Diese Versicherung ist gerade deshalb notwendig, weil mit Inkrafttreten des Umweltschadengesetzes zum 14.November 2007 in Deutschland der Verursacher von Umweltschäden nicht mehr nur gegenüber Personen haftet, sondern auch zur Schadensanierung bei Schäden an Böden, Flora, Fauna und Gewässern verpflichtet ist.
Durch das neue Gesetz entstehen für viele Unternehmen Risiken, die kaum oder auch gar nicht kalkuliert werden können. Oft kann bei Umweltschäden auch die so genannte Durchgriffshaftung zur Anwendung kommen. In diesem Fall werden Geschäftsführer und Vorstände persönlich für Schäden an der Umwelt und deren Sanierung haftbar gemacht. Derartige Schäden werden mittlerweile nicht mehr durch die Umwelthaftpflichtversicherung abgedeckt, weshalb durch den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GdV die Umweltschadenhaftpflichtversicherung ins Leben gerufen hat. Die ausgegebene Musterbedingung des GdV sieht vor, dass so genannte störfallbedingte Schäden abgesichert sind, Schäden aus dem Normalbetrieb hingegen werden durch die Umweltschadenhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Der Versicherungsnehmer muss beachten, dass die Umweltschadenhaftpflicht nicht automatisch Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist. Gerade Unternehmen, die mit giftigen Chemikalien arbeiten, sollten deshalb eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung abschließen.
Für den Zeitraum vom 30. April 2007 bis 14. November 2007 sieht das Umweltschadengesetz eine rückwirkende Haftung vor. Viele Versicherungsgesellschaften erklären sich deshalb dazu bereit, auch rückwirkend die Deckung bei Schäden anzubieten. Eine rückwirkende Deckung erfolgt allerdings nur, wenn dem Unternehmen bei Vertragsabschluss keinerlei Umweltschäden bekannt sind.
Um im Falle der Verursachung eines Umweltschadens finanziell nicht so belastet zu werden, dass möglicherweise sogar eine Insolvenz drohen könnte, ist es sinnvoll, eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Bevor man sich jedoch für einen Anbieter entscheidet, sollte man mehrere Angebote einholen, um den besten Schutz zu erhalten. Ein umfassender Vergleich ist deshalb angebracht.