Eine Trächtigkeitsversicherung ist z.B. für Pferde oder Rinder abschließbar und dient der Absicherung des Lebens des Muttertieres während einer Trächtigkeit. Der Versicherungsschutz umfasst gewöhnlich jedoch nicht das Fohlen oder Kalb. Dieses kann mit einer gesonderten Leibesfruchtversicherung versichert werden.

Angeboten werden Trächtigkeitsversicherungen für Pferde z.B. von der Uelzener Versicherung oder dem Landwirtschaftlichen Versicherungsverband (LVV). Der LVV bietet zudem auch eine Trächtigkeitsversicherung für Rinder an. Auch sind bei der Versicherungskammer Bayern (VKB) trächtige Rinder, Schweine und Pferde mit einer Abkalbe-, Abferkel- und Abfohlenversicherung versicherbar.

Die Trächtigkeitsversicherung leistet grundsätzlich bei Tod oder Nottötung eines Muttertieres infolge der Trächtigkeit oder der Geburt innerhalb des Versicherungszeitraums. Dieser umfasst den Zeitraum der Trächtigkeit des Tieres und endet je nach Versicherungsgesellschaft einige Tage nach der Geburt. Zum Beispiel reicht die Versicherungsdauer der Trächtigkeitsversicherung der Uelzener bis zum 10. Tag nach der Geburt des Fohlens, bei der LVV bis zum 28. Tag.

Des Weiteren leisten einige Versicherungen nicht nur bei Tod des Muttertieres, sondern ersetzten z.B. einen Wertverlust des Tieres infolge der Trächtigkeit oder tragen einen Teil eventuell angefallener Kaiserschnittkosten. Dies ist z.B. bei der Versicherung der VKB der Fall.

Im Schadensfall wird je nach Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Versicherungssumme ganz oder prozentual ausgezahlt. Jedoch wird meist ein eventueller Verwertungserlös des versicherten Tieres auf die Entschädigung angerechnet. Die Versicherungssumme sollte für eine umfassende Absicherung etwa dem Wert des Muttertieres entsprechen. Bei der Uelzener Versicherung sind z.B. Versicherungssummen von 2.500, 5.000, 7.500 oder 10.000 Euro wählbar.

Der Jahresbeitrag für eine Trächtigkeitsversicherung richtet sich nach der festgelegten Versicherungssumme und eventuell nach dem zu versichernden Tier. So wird z.B. bei manchen Trächtigkeitsversicherungen für Pferde ein höheres Sterberisiko für ältere Erstlingsstuten angenommen. Dadurch werden für diese Tiere höhere Beiträge verlangt. Erstlingsstuten über 15 Jahren sind z.B. bei der Versicherung der Uelzener nicht versicherbar.