In Deutschland ist es vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, dass eine Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge abgeschlossen werden muss, man spricht deshalb auch von einer Pflichtversicherung, da man keine Wahl hat. Ohne den Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung bekommt das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle kein grünes Licht, wird also nicht zum Straßenverkehr zugelassen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist deshalb zwingend erforderlich, weil sie für Ansprüche Dritter aufkommt, die beispielsweise durch einen Unfall verursacht worden sind. So ist ausnahmslos immer gewährleistet, dass kein an einem Unfall unschuldig beteiligter Dritter einen Nachteil erhält bzw. sogar auf dem Schaden sitzen bleibt. Die Schäden am eigenen Kfz reguliert die Haftpflichtversicherung jedoch nicht.

Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann eine Teilkaskoautoversicherung abgeschlossen werden. Die Teilkaskoautoversicherung deckt folgende Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen können:
– Diebstahl oder Raub
– Blitzschlag, Hagel, Sturm oder Überschwemmung
– Marderbiss
– Schmorschäden durch Kurzschluss
– Haarwildschäden
– Glasbruchschäden
– Brand oder Explosion

Die Teilkaskoautoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, es ist jedem Fahrzeughalter freigestellt, eine solche Versicherung abzuschließen. Als Steigerung zur Teilkaskoautoversicherung wird die sog. Vollkaskoautoversicherung angeboten. Sie beinhaltet bereits alle Leistungen der Teilkaskoautoversicherung und deckt zusätzlich noch Schäden durch Vandalismus ab und kommt auch für Unfallschäden am eigenen Pkw auf, selbst wenn der Unfall selbst verschuldet war.

Für die Berechnung der zu zahlenden Beiträge zur Teilkaskoautoversicherung spielen einige Faktoren eine Rolle. So beeinflussen beispielsweise die Typenklasse, die Regionalklasse, das Alter des Fahrers, die jährliche Kilometerleistung sowie Alter des Fahrzeugs die fälligen Beiträge. Die Typenklasse gibt nähere Angaben zum Fahrzeugtyp und in die Regionalklasse wird man je nach Zulassungsort eingestuft. Diese beiden Faktoren sind vom Fahrzeug bzw. vom Wohnort abhängig, sie sind meist kaum veränderbar. Die weitere variablen Faktoren wie jährliche Kilometerleistung usw. sind individuell auf den Versicherungsnehmer zugeschnitten, sie sind jederzeit veränderbar.