Als Autofahrer ist man zumeist machtlos, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug Staub und Dreck aufwirbelt und durch die kleinen Steine das eigene Fahrzeug Dellen bekommt. Ähnlich ärgerlich ist es, wenn durch Steinschlag ein Loch in die Windschutz- oder Heckscheibe geschlagen wird oder die Scheinwerfer oder Außenspiegel zerbersten. Da meinen nicht wenige Fahrzeugbesitzer, dass ihnen ihre Autoversicherung die Reparatur ersetzt, vor allem dann, wenn für das Auto eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde.

Allerdings gibt es Unterschiede zwischen Steinschlag und Steinschlag. Oder anders ausgedrückt: Die Teilkasko reguliert nicht alle Schäden am Fahrzeug, die durch Steinschlag entstanden sind. Das bestätigt im Übrigen auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit Sitz in Berlin. Sollte Steinschlag nämlich den Lack beschädigt haben, können Versicherte nicht mit einer Schadensregulierung rechnen. Diese Schäden sind können nur durch Vollkasko reguliert werden.

Die Teilkasko indes zahlt bei durch Steinschlag verursachte Schäden an den Scheiben, Spiegeln und Scheinwerfern. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Material beispielsweise die Spiegel sind. So werden kaputte Spiegel aus Kunststoff genauso ersetzt wie solche aus anderen Materialien. Als Faustformel kann insoweit allgemein gelten: Schäden am Glas werden durch die Teilkasko erstattet; solche am Blech hingegen nicht oder ausschließlich über die Vollkasko.

Sollte dann ein Fahrzeughalter einen durch die Teilkasko zu regulierenden Steinschlag an seinem Fahrzeug festgestellt haben und die Werkstatt repariert den Schaden, müssen diese sich um die Abrechnung in der Regel keine Gedanken machen. Durch Vorlage des Versicherungsscheins wird dokumentiert, dass für das Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde und infolgedessen tritt der Fahrzeughalter den „Schaden“ ab und die Werkstatt rechnet mit der Versicherung selbst ab. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss der Fahrzeughalter den Schaden allerdings bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selber tragen; die Differenz übernimmt dann die Versicherung.

Teilkasko & Steinschlag: Nicht immer muss man bei Steinschlägen gleich die ganze Windschutzscheibe wechseln © Kitty - Fotolia.com

Teilkasko & Steinschlag: Nicht immer muss man bei Steinschlägen gleich die ganze Windschutzscheibe wechseln © Kitty - Fotolia.com