Um den Machtzuwachs der Sozialisten in Deutschland einzudämmen, erließ im Jahre 1883 Kaiser Wilhelm I. ein Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter. Dies war die Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Gesetz garantierte sowohl freie ärztliche Behandlung als auch ein Krankentagegeld. Außerdem wurde geregelt, dass die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte zu tragen seien. Kurz darauf, im Jahre 1884 wurde die Eingeschriebene Hilfskrankenkasse für Architekten, Ingenieure und Techniker Deutschlands in Leipzig gegründet. Rund zwei Monate später, am 27. Oktober 1884 wurde sie dann zugelassen. Da die Eingeschriebene Hilfskrankenkasse für Architekten, Ingenieure und Techniker Deutschlands, die mittlerweile ihren Hauptsitz in Berlin hat, ihre Anmeldung zur Ersatzkasse versäumte, konnte sie von da an lediglich als Zusatzkasse agieren. Mit Hilfe der Gewerkschaft BUTAB konnte 1927 die Eingeschriebene Hilfskrankenkasse für Architekten, Ingenieure und Techniker Deutschlands zur Ersatzkasse werden. Ihr neuer Name: Berufskrankenkasse deutscher Techniker, Ersatzkasse. Die Nationalsozialisten lösten 1933 die Selbstverwaltung auf. Bei einem Bombenangriff wurde die Hauptverwaltung in Berlin zerstört. Nach fast 20 Jahren Zwangspause trat 1953 die Selbstverwaltung der Berufskrankenkasse deutscher Techniker, Ersatzkasse in Hamburg zusammen. Im April 1964 änderte die Krankenkasse erneut ihren Namen und wurde zur Techniker Krankenkasse, Ersatzkasse für die technischen Berufe. Bis heute zählt die Techniker Krankenkasse mit Sitz in Hamburg 7,3 Millionen Versicherte. Als gesetzliche Krankenversicherung übernimmt sie diese Leistungen. Zur Zeit erhebt die TKK keinen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Vielfach bietet die TKK, häufig in Kooperation mit anderen Versicherungen, noch Zusatzleistungen an. Dazu zählen neben einer Auslandskrankenversicherung auch Zusatzversicherungen für die ambulante Behandlung, Krankenhaus, alternative Medizin, Verdienstausfall für Selbständige und Sterbegeld. So wirbt die Technikerkrankenkasse mit einem Zusatztarif für Menschen ab 60, den ihre Mitglieder über die Envivas Krankenversicherungs AG erhalten. VitalXtra ist laut Angaben der TKK ein Tarif, der gleiche Beitragshöhen für alle Altersstufen vorsieht. Dabei verspricht die Versicherung 30 % des Rechnungsbetrages für Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays zu erstatten. Auch ein weltweiter Schutz bei Auslandsreisen soll enthalten sein. Zusatzleistungen bei Heilmitteln und Sehhilfen werden nach Angaben der Versicherung gewährt. Dabei soll eine vereinfachte Gesundheitsprüfung mit lediglich einer Routinefrage zum Zahnstatus gestellt werden.

Die TKK präsentiert sich als flexible und effiziente Krankenversicherung mit langer Tradition. Inzwischen ist die Mitgliedschaft nicht nur auf technische Berufe beschränkt.