Die Abkürzung TBU-Versicherung steht für Transport-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Im Englischen wird diese als marine consequential loss insurance (MCL insurance) bezeichnet. Mit einer TBU-Versicherung können Unternehmen sich dagegen absichern, dass die versicherten Güter während des Transports beschädigt oder zerstört wurden und aufgrund dieser Tatsache nicht bei der Produktion oder auf andere Weise im Unternehmen selbst eingesetzt werden konnten. Daraus resultieren regelmäßig entgangene Gewinne, zudem laufen die Betriebskosten weiter, ohne dass die Produktion fortgesetzt werden kann. Diesen finanziellen Schaden deckt die TBU-Versicherung ab.

Gerade Unternehmen, zu deren Geschäft der Handel von Waren oder die Produktion bestimmter Dinge auf der Basis von Rohwaren gehört, sind auf eine jederzeit verlässliche Logistik angewiesen. Werden die benötigten Güter nicht rechtzeitig geliefert, ist der Betrieb der Firma gestört und kann im schlimmsten Fall sogar vollständig zum Erliegen kommen. Da Schäden, die während des Transports auftreten, zudem sehr plötzlich auftreten, kann die Planung der Produktion in dem kurzen zur Verfügung stehenden Zeitraum in der Regel nicht mehr geändert werden. Mögliche Mehrkosten und Ausfälle sind daher kaum kalkulierbar, im Extremfall können sie sogar die Existenz des jeweiligen Unternehmens bedrohen.

Im Schadensfall zahlt die TBU-Versicherung den Gewinn, der aus dem Umsatz der produzierten Waren oder Dienstleistungen entstanden wäre, sowie die Betriebskosten, die in der Firma anfallen, obwohl die Produktion nur eingeschränkt stattfinden kann. Als Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Versicherungssumme dienen Belege über die laufenden Betriebskosten, dazu zählen zum Beispiel die Gehälter der Mitarbeiter oder die Miete für die Produktionsstätte. Auch Mehrkosten, die dann anfallen, wenn ein Produktionsausfall abgewendet werden soll, werden ersetzt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn kurzfristige andere Rohstoffe zu einem höheren Preis eingekauft werden.

Im Schadensfall erhält das versicherte Unternehmen den vorab vereinbarten Unterbrechungsschaden ausgezahlt. Dabei gibt es in der Regel einen Höchstbetrag pro Tag oder über den gesamten Entschädigungszeitraum.