Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Durch die Möglichkeiten der Steuerersparnis eignet sie sich besonders für Selbständige und Besserverdienende. In der Steuererklärung können die Beiträge zur Rürup Rente steuerlich abgesetzt werden. Dadurch können Ledige bis zu 20.000 Euro und Verheiratete bis zu 40.000 Euro jedes Jahr geltend machen. Die Förderung erhöht sich von Jahr zu Jahr um 2 Prozent.

Die Stuttgarter Versicherung bietet im Rahmen der Rürup Rente die Stuttgarter BasisRente classic und die Stuttgarter BasisRente invest an.

Bei der BasisRente classic erhält der Versicherte eine lebenslange Rente, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt wird. Der späteste Rentenbeginn ist das 80. Lebensjahr. Die Leistung kann dabei als teilkonstante, teildynamische oder dynamische Rente erfolgen. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlt die Stuttgarter Versicherung eine Hinterbliebenenrente. Die Beiträge können dem persönlichen Vorsorgebedarf angepasst werden. Eine Erhöhung oder eine Reduktion der Beitragszahlung ist jederzeit möglich. Zuzahlungen können ab 500 Euro zum Ersten eines Monats erfolgen. Eine Stundung der Beiträge gewährt die Stuttgarter bis zu 24 Monate. Bei Elternzeit erhöht sich die Dauer auf 36 Monate. Im Fall der Berufs- oder Erwerbsfähigkeit kann der Versicherte von der Zahlung der Beiträge befreit werden.

Bei der BasisRente invest sind Art und Zeitpunkt der Zahlung frei wählbar. Die Beitragszahlungen können als laufender Beitrag, individuelle Zahlungen oder Einmalbeitrag geleistet werden. Die Beiträge werden in ausgewählten Fonds führender Kapitalgesellschaften angelegt. Das Kundenportfolio kann bis zu 20 Fonds enthalten, wovon 10 gleichzeitig bespart werden können. Eine kostenlose Änderung der Fonds ist durch Switch unbegrenzt möglich, durch Shift bis zu 10-mal pro Jahr. Die Stuttgarter Versicherung bietet mit AllStars, GreenStars, BalanceStars und EmergingStars vier verschiedene Anlage-Strategien an. Eine Unterbrechung der Beitragszahlung kann bis zu 24 Monate erfolgen, bei Elternzeit bis zu 36 Monate. Eine Beitragsbefreiung bei Invalidität ist durch den Einschluss einer Zusatzversicherung möglich.