Die gesetzliche Rentenversicherung, die lange Zeit als ausschließliche Vorsorge angesehen werden konnte, kann aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland keine ausreichend hohen Zahlungen mehr bieten. Daher ist es notwendig, privat vorzusorgen, zum Beispiel mit dem Abschluss einer Rentenversicherung. Bei diesen Versicherungen wird während der Sparphase Kapital angespart, welches später als monatliche Zusatzrente ausgezahlt werden kann. Rentenversicherungen sind bei vielen Sparern deshalb so beliebt, weil sie sichere Erträge bieten und die Rentenzahlungen lebenslang leisten.
Die Wichtigkeit der privaten Vorsorge hat auch die Bundesregierung erkannt und unterstützt die Menschen hierbei mit staatlicher Förderung. Die staatlich geförderte Rentenversicherung ist daher eine der beliebtesten Vorsorgeinstrumente, die in zwei Varianten zur Verfügung steht. Dies ist zum einen die Riester-Rente, zum anderen kann auch die Rürup-Rente abgeschlossen werden.
Die Riester-Rente als staatlich geförderte Rentenversicherung eignet sich vor allem für Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversichert sind. Sie gehören zum geförderten Personenkreis und erhalten sowohl eine Grundzulage wie auch eine Kinderzulage für jedes eigene Kind. Weiterhin ist es möglich, die Beiträge für die Versicherung steuerlich geltend zu machen, und zwar als Vorsorgeaufwendungen. So kann ein zusätzlicher Steuerspareffekt erzielt werden.
Der Riester-Rente steht die Rürup-Rente gegenüber. Auch sie wird staatlich gefördert, allerdings erhalten Versicherte keine staatlichen Zulagen, sondern erhalten die Förderung ausschließlich durch Steuervorteile. Auch hier können die Einzahlungen in die staatlich geförderte Rentenversicherung als Sonderausgaben angesetzt werden. Der mögliche ansetzbare Betrag wurde hier allerdings auf 20.000 Euro pro Person festgelegt, bei der Riester-Rente sind jährlich nur 2.100 Euro absetzbar. Daher eignet sich die Rüruprente vor allem für Menschen mit hohen Einkommen, aber auch für Selbstständige sind diese Verträge geeignet, da für sie die Riester-Rente nicht in Frage kommt. Den genauen Steuervorteil können Steuerberater ermitteln.
In beiden Fällen steht die staatlich geförderte Rentenversicherung sowohl als klassischer verzinslicher Vertrag wie auch als fondsgebundener Vertrag zur Verfügung. In letzterem Fall können zwar höhere Erträge erzielt werden, die Risiken sollten jedoch nicht unterschätzt werden.