Mit einer Sportgeräteversicherung können Sportler, die auf eine Reise teure Sportgeräte mitnehmen, diese gegen Verlust oder Beschädigung versichern. Eine Sportgeräteversicherung ist entweder als einzelne Versicherung oder als Teil einer umfassenderen Reisegepäckversicherung erhältlich.
Grundsätzlich lassen sich alle Sportgeräte mit einer Sportgeräteversicherung vor Verlust oder Beschädigung schützen. Das bedeutet, Golfspieler, die mit ihren Schlägern auf Reisen gehen, können ebenso davon profitieren wie Surf- oder Snowboardsportler, die Wert darauf legen, mit ihrer eigenen Ausrüstung an den Urlaubsort zu reisen.
Die Wahl des Transportmittels spielt in der Sportgeräteversicherung in der Regel keine Rolle. Die versicherten Gegenstände sind also sowohl bei der Anreise mit dem Flugzeug als auch bei der Fahrt mit dem Auto oder der Bahn versichert. Oft gilt allerdings eine Einschränkung bei der Reisedauer, viele Gesellschaften legen zum Beispiel in ihren Versicherungsbedingungen fest, dass nur Reisen bis zu einer Dauer von 45 Tagen von der Versicherung abgedeckt werden, im Einzelfall lassen sich für eine höhere Prämie jedoch auch längere Aufenthalten versichern.
Die Höhe der Prämie ist in erster Linie natürlich abhängig von der gewählten Versicherungssumme. Hier sollte man sich vor der Reise Gedanken über den Wert der mitgeführten Gegenstände machen, um nicht hinterher feststellen zu müssen, dass eine Unterdeckung vorlag. In einem solchen Fall erhält man von der Versicherung die vereinbarte Summe, die allerdings nicht dazu ausreicht, die Geräte neu anzuschaffen. Für den Fall, dass ein Nutzungsausfall vereinbart wurde, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die Miete entsprechender Sportgeräte am Urlaubsort. Geht also beispielsweise die Tasche mit den Golfschlägern bei der Reise verloren, zahlt die Sportgeräteversicherung die Kosten für die Miete von Schlägern für die Dauer des Urlaubs oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Fluggesellschaft die Golftasche an den Urlaubsort liefert.