Eine Sport-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Sporttreibende und dient der Absicherung gegen Ersatzansprüche Dritter aus Schäden, welche der Versicherungsnehmer während der Ausübung einer Sportart verursacht hat.

Eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung schützt einen Versicherungsnehmer auch gegen Haftpflichtansprüche, welche bei der Ausübung verschiedener Sportarten in der Freizeit entstanden sind. Allerdings sind bei dieser Versicherung einige Sportarten, wie z.B. viele Outdoor- und Wassersportarten, aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Sport-Haftpflichtversicherung umfasst dagegen die gängigsten Sportarten und versichert meist auch Extremsportarten. Je nach Versicherungsunternehmen können mit einer Sport-Haftpflichtversicherung insbesondere Freizeitsportarten, wie z.B. Mountainbiken, Surfen, Skifahren, Tennis oder Fußball, abgesichert werden. Jedoch ist der Versicherungsschutz gewöhnlich auf die Ausübung der Sportart in der Freizeit beschränkt, bei einigen Sportarten ist je nach Versicherungsunternehmen allerdings auch eine Teilnahme an freizeitmäßigen Wettkämpfen eingeschlossen.

Was ist versichert, was wird ersetzt?

Die Sport-Haftpflichtversicherung ersetzt durch den Versicherungsnehmer verursachte Personen- und Sachschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Werden Schadenersatzforderungen gegen den Versicherungsnehmer erhoben, übernimmt die Sport-Haftpflichtversicherung im Versicherungsfall die Prüfung der Anspruchberechtigung. Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Versicherung eine entsprechende Entschädigung bis maximal zur vereinbarten Deckungssumme. Zudem wehrt die Versicherung unberechtigte Forderungen ab.

Des Weiteren ist eine Sport-Haftpflichtversicherung auch durch Vereine oder Verbände abschließbar. In diesem Fall schützt die Versicherung den versicherten Sportverband oder Sportverein sowie dessen Mitglieder und Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, welche während der Durchführung von Sportveranstaltungen oder anderen Unternehmungen der Organisation entstanden sind.

Der Versicherungsschutz umfasst hierbei auch überregionale oder internationale Sportbegegnungen einschließlich Schadenfälle auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort. Die Sport-Haftpflichtversicherung leistet hierbei unter anderem für Schäden der Teilnehmer oder Besucher von Veranstaltungen, sofern die versicherte Organisation die Haftung dafür trägt, sowie für Schäden, welche ein Mitglied oder ein Mitarbeiter der Organisation verursacht hat.

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